Flughafen Zürich lockert Flüssigkeitsregel für Passagiere dank neuer CT-Scanner

Am Flughafen Zürich dürfen lokalabfliegende Passagiere ab Freitag, 26. Juni 2026, Flüssigkeitsbehälter bis zu 2 Litern Fassungsvermögen im Handgepäck mitführen.

Die neue Regelung gilt für Passagiere, die ihre Reise in Zürich beginnen und im Sicherheitskontrollgebäude (SKG) kontrolliert werden. Sie profitieren damit neu von vereinfachten Abläufen und deutlich mehr Komfort beim Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck.

Die neuen CT-Scanner entsprechen der neuesten Technologie, ermöglichen eine dreidimensionale Analyse des Handgepäcks und sind dadurch fähig, Flüssigkeiten sowie elektronische Geräte zuverlässig zu kontrollieren. Flüssigkeiten und elektronische Geräte können ab dem 26. Juni an allen Kontrolllinien im Sicherheitskontrollgebäude im Gepäck bleiben.



Das Abpacken der Flüssigkeitsbehälter in einen separaten Beutel ist nicht mehr notwendig. Dies beschleunigt die Abläufe an den Kontrolllinien und sorgt für einen spürbar höheren Passagierkomfort.

Modernisierung der Sicherheitskontrolle

Die Anpassung der Flüssigkeitsregel steht im Zusammenhang mit der umfassenden Modernisierung der Sicherheitskontrolle.

Seit Ende 2025 werden die Kontrolllinien im Sicherheitskontrollgebäude etappenweise auf die neue CT-Technologie umgerüstet.

«Die Arbeiten befinden sich aktuell in der Schlussphase. Ab Freitag sind keine herkömmlichen Kontrollgeräte mehr im Einsatz. Nach dem Umbau sind sämtliche 26 Kontrolllinien im Sicherheitskontrollgebäude mit der neuen Technologie ausgestattet.» – Roman Jung, Projektleiter, Flughafen Zürich AG

Ziel des Projekts ist es, die Sicherheitskontrolle für die Passagiere angenehmer zu gestalten. Dank neuer Abläufe profitieren auch die Mitarbeitenden von optimierten Arbeitsprozessen.



Wichtige Hinweise für Reisende

Doppelwandige Flaschen (z.B. Thermosflaschen) dürfen nur geleert mitgenommen werden. Solche Behälter stellen bei der Sicherheitskontrolle eine besondere Herausforderung dar, da der mehrschichtige Aufbau verhindern kann, dass die neuen Scanner den Inhalt zuverlässig detektieren und die Flüssigkeit zweifelsfrei als unbedenklich identifizieren.

Zudem können analoge Fotofilme durch die CT-Scanner beschädigt werden. Es wird empfohlen, diese proaktiv vorzuweisen und manuell separat kontrollieren zu lassen.

Passagieren wird geraten, nach wie vor genügend Zeit für die Sicherheitskontrolle einzuplanen. Es gelten weiterhin die auf der Webseite empfohlenen Einfindungszeiten.

Für die Rückreise gelten je nach Flughafen unterschiedliche Bestimmungen, was die Flüssigkeitsobergrenze betrifft. Dies gilt auch bei Umsteigeverbindungen, wenn Reisende am Transitflughafen die Sicherheitskontrolle erneut passieren müssen. Reisende werden gebeten, sich im Voraus über die jeweils gültigen Regelungen zu informieren.



Unveränderte Regelung für Transferpassagiere

Die Kontrollbereiche für Transferpassagiere und einige Spezialprozesse verfügen noch nicht über die neue CT-Technologie. Die Umrüstung der dezentralen Standorte erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Dort gilt weiterhin die bisherige Regelung: Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern bis maximal 100 ml mitgeführt werden. Diese müssen in einem transparenten, wiederverschliessbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter transportiert werden.

 

Quelle: Flughafen Zürich
Bildquelle: Flughafen Zürich