Aufgrund der anhaltenden Trockenheit werden die Feuerverbote im Kanton Bern ausgeweitet.
In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland, Emmental, Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau darf im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) kein Feuer entfacht werden. In diesen Gebieten gilt die Waldbrandgefahr "gross" (Stufe 4).
Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer grossen Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt.
Die Kantone Ob- und Nidwalden schätzen die Waldbrandgefahr als gross (Warnstufe 4) ein. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden deshalb ab morgen Freitag, 10. Juli 2026, 12 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern.
Am Sonntagabend, 5. Juli 2026, ist kurz nach 20 Uhr, im Gebiet Sprädenegg in Willerzell ein Flächenbrand ausgebrochen.
Die aufgebotene Stützpunktfeuerwehr Einsiedeln konnte den Brand rasch unter Kontrolle bringen und löschen. Dank des schnellen Eingreifens gelang es, eine Ausbreitung des Feuers auf den angrenzenden Wald zu verhindern.
Seit Freitagabend (03.07.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen in Rapperswil-Jona mehrere Verstösse gegen das aktuell geltende Feuerverbot festgestellt.
Es wurden wiederholt unzulässige Feuer im Freien entfacht.
Aufgrund hoher Temperaturen und fehlender Niederschläge herrscht derzeit im Kanton Solothurn akute Trockenheit.
Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 (gross) angestiegen. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn heute ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot für das ganze Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu: Waldbrandgefahrenstufe 4).
Die zuständigen kantonalen Behörden haben deshalb ab Freitag, 3. Juli 2026, ein absolutes Feuerverbot im Wald sowie an Waldrändern erlassen. Feuer dürfen nur mit einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand entfacht werden.
Durch die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen ist die Waldbrandgefahr auf dem ganzen Kantonsgebiet angestiegen.
Die gewitterartigen Niederschläge der vergangenen Tage haben nicht für eine flächendeckende Entspannung der Situation gesorgt. Es besteht die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein Feuerverbot.
Am Sonntagabend, 28. Juni 2026, ging kurz nach 23 Uhr bei der Einsatzleitzentrale der Kantonspolizei Schwyz die Meldung über einen Flurbrand an einem Waldrand in Tuggen ein.
Die aufgebotenen Feuerwehren Tuggen und Schübelbach konnten den Brand rasch unter Kontrolle bringen und löschen.
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5).
Im Kanton Zürich gilt deshalb ab heute Freitag, 26. Juni 2026, 12 Uhr mittags, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Die Gemeinden können bei besonderer Gefahrenlage auf ihrem Territorium jederzeit ein allgemeines Feuerverbot anordnen.
Im Bireggwald in Horw ist es am Freitagnachmittag zu einem Brand gekommen.
Durch die Feuerwehr konnte verhindert werden, dass es zu einem grossflächigen Waldbrand kommt. Ausgelöst wurde der Brand nach ersten Erkenntnissen durch eine nicht vollständig erloschene Feuerstelle. Die Luzerner Polizei sucht Zeugen.
Am Freitagabend (26.06.2026) ist es ausserhalb des OpenAir St.Gallen zu einem Brand in einem Waldstück gekommen.
Die Berufsfeuerwehr St.Gallen konnte den Brand rasch löschen. Verletzt wurde niemand.
Im gesamten Kanton Bern gilt aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit derzeit eine erhebliche Waldbrandgefahr.
Ein Feuerverbot besteht aktuell nicht. Die Behörden rufen jedoch zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer auf.
Der Kanton Aargau erhöht die Gefahrenstufe auf Stufe 4 „grosse Waldbrandgefahr“.
Per Mittwoch, 24. Juni 2026, 18.00 Uhr, gilt ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Grund dafür sind die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen.
Am Dienstagnachmittag ist in Unterseen ein Waldbrand ausgebrochen.
Das Feuer in unwegsamem Gelände wurde unter anderem mit einem Löschhelikopter bekämpft. Verletzt wurde niemand. Ein technischer Defekt eines Arbeitsgeräts steht als Ursache im Vordergrund.
Die Waldbrandgefahr wird im gesamten Kanton auf Stufe drei von fünf eingestuft und gilt damit als „erheblich“.
Grund dafür sind die hohen Temperaturen, die geringen Niederschlagsmengen der vergangenen Tage sowie sonniges Wetter und mässiger Wind, die den Waldboden austrocknen.