Ferienjob in der Schweiz: Was Jugendliche, Eltern und Betriebe wissen müssen
von belmedia Redaktion #Schweizweit Allgemein Alltag Arbeitswelt Ausbildung & Studium Beruf Beschäftigung Betrieb Bildung Bildung & Arbeit Business business24.ch businessaktuell.ch Dienstleistungen Eltern elterntipps.ch Essen & Trinken Familie Familienleben Gastronomie Gesundheit Handel Inspiration Jahreszeiten Karriere Lifestyle Magazine nachrichtenticker.ch News Personal Projekte Regionen Schule Schweiz Service Sicherheit Sommer Strategie Technologie Themen Tipps Trends Unternehmen Vital xund24.ch Ⳇ Verbreitung
Sommerferien, leeres Portemonnaie, viel Zeit – für viele Jugendliche in der Schweiz ist das die perfekte Ausgangslage für einen Ferienjob. Was zunächst nach Nebenverdienst klingt, ist oft weit mehr: erster Kontakt mit der Arbeitswelt, echte Verantwortung, neue Fähigkeiten und ein Selbstbewusstsein, das kein Schulzeugnis vermitteln kann. Für Betriebe wiederum sind Ferienjobber flexible Unterstützung in der umsatzstarken Sommersaison – wenn man die rechtlichen Spielregeln kennt.
In der Schweiz sind Ferienjobs für Jugendliche klar gesetzlich geregelt. Das Arbeitsgesetz (ArG) und die Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5) schützen Minderjährige vor übermässiger Belastung und gefährlichen Tätigkeiten. Was wo und ab wann erlaubt ist – und was nicht – erklärt dieser Ratgeber.
Ab welchem Alter darf man arbeiten?
Das Schweizer Recht unterscheidet klar nach Altersgruppen:
- Ab 13 Jahren: Jugendliche ab 13 Jahren dürfen leichte Arbeiten ausführen. Diese dürfen keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit und die physische und psychische Entwicklung haben. Typische Beispiele: Zeitungen austragen, Babysitten, Rasenmähen, Nachhilfe geben oder Botengänge im Quartier.
- Ab 15 Jahren: Jugendliche ab 15 Jahren dürfen in einer breiteren Palette von Tätigkeiten arbeiten, jedoch mit gewissen Einschränkungen bezüglich Arten der Arbeit, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen. Ab 15 ist eine offizielle Anstellung bei einem Betrieb möglich – mit Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Sozialversicherung.
- Ab 16 Jahren: Ab 16 kommen neue Bereiche wie das Kellnern dazu, da Jugendliche ab diesem Alter Gäste bedienen dürfen. Auch die erlaubte Abendarbeitszeit erhöht sich auf 22 Uhr.
- Ab 18 Jahren: Es gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene. Nachtarbeit, Bars, Diskotheken und ähnliche Betriebe sind erst ab 18 erlaubt.
Arbeitszeiten: Was ist erlaubt?
Die Arbeitszeiten für Jugendliche sind gesetzlich klar begrenzt. Laut SECO-Broschüre zum Jugendarbeitsschutz gilt:
- Während der Schulzeit: Maximal 3 Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche.
- In den Schulferien (13- bis 15-Jährige): Maximal 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche – aber nur während der Hälfte der Ferienzeit. Die Arbeitszeiten müssen zwischen 6 und 18 Uhr liegen. Bei fünf Wochen Sommerferien also maximal 2,5 Wochen Ferienjob.
- In den Schulferien (ab 15 Jahren): Bis zu 9 Stunden pro Tag, in manchen Branchen bis 45 oder 50 Stunden pro Woche. Abends bis 20 Uhr (unter 16) bzw. 22 Uhr (ab 16).
- Sonntagsarbeit: Für Jugendliche unter 18 grundsätzlich verboten und nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Bewilligung zulässig.
Wichtig: Für alle Jugendlichen gilt, dass ihre Arbeitsdauer jene der anderen Angestellten im Unternehmen nicht überschreiten darf und innerhalb einer Zeitspanne von 12 Stunden zu erfolgen hat. Sie haben Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinanderfolgenden Stunden.
Welche Arbeiten sind verboten?
In der Jugendarbeitsschutzverordnung ist geregelt, dass für Jugendliche unter 18 Jahren gefährliche Arbeiten verboten sind. Als solche gelten Tätigkeiten, die die Gesundheit, die Ausbildung, die Sicherheit und die persönliche Entwicklung gefährden könnten. Nicht erlaubt sind etwa Akkordarbeit, Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen und solche mit Maschinen oder Werkzeugen, die mit einem erheblichen Unfallrisiko verbunden sind.
Ebenfalls verboten ist die Beschäftigung in gewissen Bereichen: Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei. Auch der Serviceeinsatz in der Gastronomie ist erst ab 16 erlaubt.
Lohn: Was darf erwartet werden?
In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn – aber klare Empfehlungen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) empfiehlt einen Stundenlohn von 22 Franken für alle nicht speziell qualifizierten Ferienjobberinnen und Ferienjobber. Pro Juventute und SRF Kassensturz halten fest, dass zumindest 15 Franken pro Stunde angemessen sind.
Dazu kommt ein wichtiger Punkt, der in der Praxis oft vergessen wird: Jugendliche unter 20 haben bei einem Ferienjob Anrecht auf einen Lohnzuschlag von 10,64 Prozent, der als Ferienentschädigung zum Stundenansatz hinzukommt. Dieser Zuschlag muss auf der Lohnabrechnung ausgewiesen sein.
Zur AHV: AHV-, IV- und EO-Beiträge sind in der Regel erst ab dem 1. Januar des Jahres zu entrichten, in dem jemand seinen 18. Geburtstag feiert. Für jüngere Ferienjobber fallen diese Abzüge also noch nicht an.
Arbeitsvertrag und elterliche Zustimmung
Es ist besser, einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen. Darin sollten der Beginn der Anstellung, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitszeiten und der Lohn festgehalten sein. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren müssen die Eltern unterschreiben. Ein Handschlag oder eine mündliche Abmachung begründet zwar rechtlich ebenfalls einen Arbeitsvertrag – aber im Streitfall ist eine schriftliche Vereinbarung deutlich besser.
Wichtig für Eltern: Der selbstverdiente Lohn gehört den Jugendlichen. Die Eltern dürfen verlangen, dass Jugendliche einen kleinen Beitrag an den Unterhalt beisteuern – ähnlich wie beim Lehrlingslohn.
Versicherungsschutz: Was gilt?
Alle Arbeitnehmenden sind unabhängig ihres Alters obligatorisch durch den Arbeitgeber bei der Unfallversicherung zu versichern. Auch wer nur einen kleinen Ferienjob macht, ist damit im Falle eines Unfalls abgesichert. Das Berufsunfallrisiko junger Jobber ist laut SGB besonders in den ersten Arbeitstagen erhöht – Sicherheitsweisungen des Arbeitgebers sollten daher immer ernst genommen werden.
Beliebte Ferienjobs für Jugendliche in der Schweiz
Die Bandbreite möglicher Ferienjobs ist gross. Hier eine Übersicht nach Altersgruppe:
- Ab 13 Jahren: Zeitungen austragen, Babysitten, Rasenmähen, Nachbarschaftsdienste, Nachhilfe geben, Haustiere hüten, Prospekte verteilen.
- Ab 15 Jahren: Supermarkt-Aushilfe, Inventurhelfer, Verpackungshelfer in Produktionsbetrieben, einfache Büroarbeiten, Ferienlagerbetreuung, Tierheim-Aushilfe.
- Ab 16 Jahren: Kellnern, Servicekraft in Gastronomie und Hotel, Badi-Kasse, Eventhelfer, Verkaufsaushilfe.
Wo findet man Ferienjobs in der Schweiz?
Die Suche nach einem Ferienjob lohnt sich früh – besonders attraktive Stellen sind schnell vergeben. Bewährte Wege:
- Direktbewerbung bei lokalen Betrieben, Supermärkten, Hotels und Restaurants
- Online-Jobbörsen wie studentjob.ch, jobs.ch, jobup.ch oder indeed.ch
- Kantonale Lehrstellennachweise und Berufsberatungsstellen
- Empfehlung aus dem Bekanntenkreis der Eltern
- Anfrage im eigenen Quartier für haushaltsnahe Dienste
Was Betriebe wissen müssen
Für Unternehmen, die in den Sommerferien Aushilfen suchen, lohnt sich ein Blick in die Jugendarbeitsschutzverordnung. Die wichtigsten Punkte kompakt:
- Mindestalter für reguläre Anstellungen: 15 Jahre.
- Schriftlicher Arbeitsvertrag empfohlen, Elternunterschrift bei unter 18-Jährigen zwingend.
- Unfallversicherungspflicht gilt auch für kurzfristige Ferienjobs.
- Ferienentschädigung von 10,64 Prozent muss auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden.
- Keine gefährlichen Arbeiten, keine Nachtarbeit, keine Sonntagsarbeit (ohne besondere Bewilligung).
- Jugendliche dürfen nur während der Hälfte der Schulferienzeit eingesetzt werden.
Die offizielle SECO-Broschüre zum Jugendarbeitsschutz ist kostenlos auf seco.admin.ch erhältlich und enthält alle gesetzlichen Grundlagen für Arbeitgeber und Jugendliche.
Video-Tipp: Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler
Was ist bei Ferienjobs erlaubt, was nicht? Wie viel darf verdient werden, und was gilt es zu beachten? Dieses Video beantwortet die wichtigsten Fragen kompakt und verständlich.
Fazit
Ein Ferienjob ist eine der wertvollsten Erfahrungen, die Jugendliche in der Schweiz machen können – und einer der einfachsten Wege, früh Verantwortung zu übernehmen. Wer die Regeln kennt, kann sorglos loslegen: als Jugendlicher, als Elternteil und als Betrieb. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz sind klar und fair – sie schützen, ohne zu überregulieren. Und das Wichtigste: Der verdiente Lohn gehört dem Jugendlichen selbst.
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