Zug reagiert auf Wohnungsnot mit Strategie 2030 und neuen Massnahmen
von belmedia Redaktion Allgemein Alltag architektenwelt.com Architektur Bau bauenaktuell.ch Behörden Business Finanzen Haus, Garten & Einrichtung Haushalt hometipp.ch Immobilien Konzeption Magazine Management nachrichtenticker.ch News Organisationen Orte Regionen Renovation Renovieren Sanierung Schweiz Schweiz Service Strategie Themen umzugstipps.com Wirtschaft wohnenaktuell.ch Zug Ⳇ Verbreitung
Die Wohnpolitische Strategie 2030 der Zuger Regierung zielt darauf ab, die angespannte Wohnsituation zu entschärfen und langfristig bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten sicherzustellen.
Zahlreiche Massnahmen werden zurzeit entwickelt. Darunter auch eine Erstberatung für die Verdichtung in Einfamilienhaus-Quartieren.
Gründe für die hohe Nachfrage auf dem Zuger Wohnungsmarkt sind der attraktive Lebens- und Wirtschaftsstandort, die gute Erschliessung im Metropolitanraum Zürich, der wirtschaftliche Wohlstand und die demographische Entwicklung. Für die Trägheit des Angebots und dem damit verbundenen mangelnden Wohnraum sind lange Planungsprozesse, immer mehr Einsprachen, begrenzt verfügbares Bauland, eine steigende Anzahl an gesetzlichen Vorschriften und Baunormen sowie teils fehlende Wirtschaftlichkeit für die Investoren verantwortlich.
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat auf diese Herausforderung reagiert und eine umfassende Wohnpolitische Strategie 2030 erarbeitet. Damit sollen die Rahmenbedingungen auf dem Wohnungsmarkt langfristig verbessert werden. Die Strategie befindet sich zurzeit in der Umsetzung.
Beratung für Einfamilienhaus-Besitzer
Mit einer Erstberatung will der Regierungsrat die Verdichtung in Einfamilienhaus-Quartieren fördern und hat dafür dem Kantonsrat eine Vorlage unterbreitet. Diese Massnahme soll interessierten Eigentümerschaften eine freiwillige Erstberatung für die Verdichtung im Bestand anbieten. Der Kanton übernimmt 80 Prozent der Beratungskosten, maximal 10’000 Franken. Ziel ist die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie mit Skizzen, Kosten und Finanzierungsmöglichkeit, um das Verdichtungspotenzial auf Einzelparzellen zu aktivieren.
Weiter sollen mehrere Einfamilienhaus-Eigentümerschaften unterstützt werden, wenn diese gemeinsam mit den Gemeinden einen einfachen Bebauungsplan erarbeiten. Dieser erlaubt zum Beispiel ein zusätzliches Geschoss, plus 20 Prozent Nutzungsmass, geringere arealinterne Abstände und eine um 50 Prozent grössere Gebäudelänge. Hierzu will der Kanton maximal 20’000 Franken zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, die Gemeinden übernehmen die Federführung und beteiligen sich ebenfalls mit dem gleichen Betrag.
Unterstützung für Wohnbaugenossenschaften
Die Stärkung der Kreditvergabe der Zuger Kantonalbank für preisgünstigen Wohnraum ist eine weitere Massnahme. Die Bank gewährt Wohnbaugenossenschaften für neue Finanzierungen höhere Belehnungen und berechnet die Tragbarkeit grosszügiger. Damit soll der preisgünstige Wohnungsbau im Kanton gefördert werden.
Stand Gesetzesrevisionen
Die Arbeiten für die Anpassungen im Planungs- und Baugesetz sowie im Wohnraumförderungsgesetz sind fortgeschritten und gehen im Sommer oder Herbst 2026 in die externe Vernehmlassung. Ziele sind vereinfachte Bauvorschriften, beschleunigte Bewilligungsprozesse und eine bessere Belegung unterstützter Wohnungen. Ebenso vorgesehen ist der Ausbau der Darlehen für die Erstellung von preisgünstigen Wohnungen.
Weitere Massnahmen
Eine weitere Idee ist die Entwicklung sogenannter Weisser Zonen, in denen schneller, dichter und höher gebaut werden soll. Zudem wird die Bevorzugung der ansässigen Bevölkerung bei der Vermietung von Wohnungen geprüft.
Zu den Faktoren, auf welche die Politik keinen unmittelbaren Einfluss hat, gehören die Zinspolitik der Schweizerischen Nationalbank, Kreditregeln der Banken, das Bevölkerungswachstum, die internationale Zuwanderung, die Überalterung der Bevölkerung sowie steigende Baukosten und der Fachkräftemangel.
Quelle: Kanton Zug
Bildquelle: Kanton Zug