Sackgeld: Die neuen Empfehlungen der Budgetberatung Schweiz
von belmedia Redaktion Allgemein Alltag Bildung Bildung & Arbeit Eltern elterntipps.ch Erziehung Familie Familienleben Finanzen Inspiration Magazine nachrichtenticker.ch News Themen Tipps Ⳇ Verbreitung
Wie viel Sackgeld ist angemessen – und ab wann? Der Dachverband Budgetberatung Schweiz hat im Januar 2025 seine Empfehlungen erstmals seit 20 Jahren grundlegend überarbeitet und deutlich erhöht. Die neue Tabelle überrascht: Je nach Alter sind die Beträge bis zu 150 Prozent höher als bisher. Was dahintersteckt, welche Regeln wirklich zählen – und warum Sackgeld weit mehr ist als Taschengeld.
Fast zwei Drittel der Schweizer Eltern zahlen ihren Kindern regelmässig Sackgeld – das zeigt die Schweizer Taschengeld-Studie 2025 von PostFinance. Kaum ein anderes Erziehungsinstrument ist so konkret, so alltäglich und gleichzeitig so wirksam: Nur wer eigenes Geld hat, kann lernen, damit umzugehen. Fehlkäufe, leeres Portemonnaie, Abwägen zwischen Wünschen – das alles gehört dazu. Und ist pädagogisch Gold wert.
Die neuen Schweizer Empfehlungen 2025
Seit 1980 gibt der Dachverband Budgetberatung Schweiz Richtwerte für das Sackgeld heraus. Die alte Formel war einfach: einen Franken pro Woche und Schuljahr. Ein Kind in der ersten Klasse erhielt also vier Franken pro Monat, ein Neunjähriges 16 Franken. Das war jahrzehntelang der Standard.
Im Januar 2025 hat der Verband diese Empfehlung umfassend überarbeitet – und die Beträge teils um 150 Prozent erhöht. Geschäftsführer Philipp Frei erklärt: „Es ging uns nicht nur darum, das Sackgeld an die Teuerung anzupassen. Unser Ziel ist es, dass Kinder dank Sackgeld möglichst früh lernen, mit Geld umzugehen.»
Die neuen Richtwerte für den frei verfügbaren Betrag (für Süssigkeiten, Freizeit, persönliche Wünsche):
- 6 Jahre (1. Klasse): CHF 3.– pro Woche / CHF 12.– pro Monat
- 7 Jahre (2. Klasse): CHF 4.– pro Woche / CHF 16.– pro Monat
- 8 Jahre (3. Klasse): CHF 5.– pro Woche / CHF 20.– pro Monat
- 9 Jahre (4. Klasse): CHF 15.– alle zwei Wochen / CHF 30.– pro Monat
- 10 Jahre (5. Klasse): CHF 18.– alle zwei Wochen / CHF 36.– pro Monat
- 11 Jahre (6. Klasse): CHF 20.– alle zwei Wochen / CHF 40.– pro Monat
- 12–13 Jahre (Oberstufe): CHF 50.–/Monat (frei verfügbar), steigend
- 14 Jahre: CHF 70.– pro Monat (frei verfügbar)
- 15–18 Jahre: CHF 80.– bis CHF 110.– pro Monat (frei verfügbar) – plus gebundene Ausgaben
Wichtig: Diese Zahlen sind Richtwerte, keine Pflicht. Die Budgetberatung betont ausdrücklich, dass Eltern selbst entscheiden, ob und wie viel Sackgeld sie zahlen. Das Familienbudget hat dabei Vorrang.
Neu: Frei verfügbar und gebunden – ein wichtiger Unterschied
Eine wesentliche Neuerung der 2025-Empfehlung: Das Sackgeld wird neu in zwei Kategorien eingeteilt:
Frei verfügbarer Betrag: Für alles, was das Kind selbst entscheidet – Süssigkeiten, Freizeitaktivitäten, kleine Wünsche. Hier gilt absolute Freiheit: Eltern sollten nicht eingreifen, auch wenn der Betrag für etwas „Unsinniges» ausgegeben wird. Genau das ist die Lernübung.
Gebundener Betrag: Ab der Oberstufe übernehmen Jugendliche zunehmend Verantwortung für feste Ausgaben wie Handy-Abo, Kleidung oder Fahrkosten. Für 12- bis 14-Jährige empfiehlt die Budgetberatung bis zu 400 Franken pro Monat für gebundene Ausgaben, für 15- bis 18-Jährige bis zu 430 Franken. Dieses Modell nennt sich Jugendlohn – und ist laut Pro Juventute eine der wirksamsten Methoden, um Finanzkompetenz aufzubauen.
Ab wann, wie oft – und in welcher Form?
Der Einstieg ins Sackgeld beginnt idealerweise mit dem Schuleintritt – also mit circa sechs Jahren. In diesem Alter lernen Kinder in der Schule das Rechnen und entwickeln ein erstes Gefühl für Zahlen und Werte. Früher – also im Kindergartenalter – macht Sackgeld noch wenig Sinn, da das abstrakte Konzept von Geld noch nicht greifbar ist.
Für die Auszahlungsfrequenz empfiehlt die Budgetberatung ein gestaffeltes Modell:
- 1.–3. Klasse: Wöchentlich – kurze Zeitspannen für kleine Kinder
- 4.–6. Klasse: Alle zwei Wochen – schrittweise längere Planungshorizonte
- Ab Oberstufe: Monatlich – Vorbereitung auf den Erwachsenenalltag
Ab etwa 12 Jahren empfiehlt sich die Überweisung auf ein Jugendkonto – die meisten Schweizer Kantonalbanken und PostFinance bieten kostenlose Jugendkonten an. So lernen Jugendliche gleichzeitig den Umgang mit Bankkonten, IBAN und digitalen Zahlungsmitteln.
Die wichtigsten Spielregeln
Pro Juventute, Budgetberatung Schweiz und die Budget- und Schuldenberatungsstelle Plusminus sind sich in den Grundsätzen einig:
- Regelmässig und unaufgefordert auszahlen: Das schafft Verlässlichkeit und Planbarkeit – nur so kann das Kind wirklich lernen, mit einem Budget umzugehen
- Nicht an Schulnoten oder Verhalten knüpfen: Sackgeld ist kein Belohnungs- oder Bestrafungsinstrument. Wer das Sackgeld als Hebel einsetzt, vermischt zwei Erziehungsebenen, die getrennt bleiben sollten
- Freiheit lassen: Eltern entscheiden über die Höhe, das Kind über die Verwendung. Fehlkäufe sind ausdrücklich erlaubt – sie sind die wichtigste Lernerfahrung überhaupt
- Nicht aufstocken: Wenn das Sackgeld vor dem nächsten Termin alle ist, wartet das Kind. Das gehört konsequent dazu – auch wenn es schwerfällt
- Über Geld sprechen: Woher kommt Geld? Was kostet was? Was ist uns wichtig? Diese Gespräche sind mindestens so wertvoll wie der Betrag selbst. Die Studie von PostFinance zeigt: Schweizer Eltern, die offen über Geld reden, haben finanziell kompetentere Kinder
- Sparen einführen: Die Budgetberatung empfiehlt, bei Kindern der Unterstufe einen kleinen Sparbetrag einzuführen – zum Beispiel 5 Franken pro Monat ins Sparkässeli, bevor das restliche Sackgeld frei verfügbar ist
Haben Kinder Anspruch auf Sackgeld?
Nein – in der Schweiz haben Kinder und Jugendliche keinen gesetzlichen Anspruch auf Sackgeld. Es liegt vollständig im Ermessen der Eltern. Die Empfehlungen der Budgetberatung sind freiwillige Richtwerte – keine rechtliche Pflicht. Relevant wird das Thema rechtlich erst, wenn es um den Jugendlohn geht: Wer volljährig ist und noch im elterlichen Haushalt lebt, hat unter Umständen Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld – das regelt das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 295).
Video-Tipp: Sackgeld – Einstieg in die Finanzkompetenz
Dieses aktuelle Video vom März 2025 erklärt kindgerecht und praxisnah, wie Sackgeld als Einstieg in die Finanzkompetenz funktioniert – und warum der frühe Umgang mit Geld so wichtig ist:
Fazit
Sackgeld ist eines der wirkungsvollsten Erziehungsinstrumente, die Eltern haben – wenn es konsequent, regelmässig und frei eingesetzt wird. Die neuen Empfehlungen der Budgetberatung Schweiz von Januar 2025 sind eine gute Orientierung, die jede Familie für sich anpassen darf und soll. Was nicht verhandelbar ist: das Sackgeld fliessen lassen, auch wenn der Betrag für ein billiges Spielzeug ausgegeben wird, das drei Tage später im Keller liegt. Denn genau das – die eigene Erfahrung mit Geld – ist es, was ein Kind finanziell kompetent macht.
Bildquellen: Bild 1: Symbolbild © Laugesen Mateo/Shutterstock.com; Bild 2: Symbolbild © fizkes/Shutterstock.com