Schweizer Sportgericht verhängt zweijährige Sperre gegen Amateur-Fussballer
von belmedia Redaktion Allgemein Behörden Fussball Magazine nachrichtenticker.ch News Organisationen Prävention Sport sportaktuell.ch Themen xund24.ch Ⳇ Verbreitung
Das Schweizer Sportgericht spricht gegen einen Amateur-Fussballspieler wegen Besitz und versuchter Anwendung von IGF-1 eine Sperre von zwei Jahren aus.
Im Rahmen einer Postkontrolle stellte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eine an einen Amateur-Fussballer adressierte Sendung sicher. Diese enthielt 120 Kapseln der jederzeit verbotenen Substanz IGF-1 und wurde an Swiss Sport Integrity weitergeleitet.
Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, verfügte Swiss Sport Integrity in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren die kostenpflichtige Vernichtung dieses Produkts. Der Fussballspieler wurde anschliessend im Rahmen des Disziplinarverfahrens darüber informiert, dass der Besitz und die versuchte Anwendung der verbotenen Substanz einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen. In der Folge überwies Swiss Sport Integrity den Fall zur Beurteilung an das Schweizer Sportgericht (SSG).
Das SSG hält im Schiedsspruch fest, dass der Athlet durch die Bestellung grobfahrlässig gehandelt hat. Von einem jungen Mann und angehenden Studenten könne erwartet werden, dass bei der Bestellung von Substanzen im Internet Vorsicht geboten ist.
Mit einer einfachen Onlinerecherche könne man herausfinden, dass die Substanz IGF-1 geeignet sei, um sportliche Leistungen zu verbessern. Dabei hätte ihm bewusstwerden müssen, dass die Substanz für Dopingzwecke missbraucht werde und es sich entsprechend um eine gemäss Dopingliste verbotene Substanz handeln könnte.
Darum spricht das SSG eine Sperre von zwei Jahren gegen den Freizeitsportler wegen Besitz und versuchter Anwendung einer Dopingsubstanz aus. Die Sperre gilt seit dem 18. September 2025 und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam.
Swiss Sport Integrity warnt alle Sportlerinnen und Sportler vor Produkten, die als einfache Abkürzung oder Heil-/Wundermittel angepriesen werden. Auch wenn diese Produkte als ungefährlich beworben werden und einfach online erworben werden können, enthalten sie häufig verbotene Substanzen, die ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit darstellen.
Zum Schutz vor einem Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen und insbesondere zum Schutz der Gesundheit rät Swiss Sport Integrity daher eindringlich von deren Anwendung ab.
Quelle: Stiftung Swiss Sport Integrity
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