Linienbus kracht in zwei parkierte Autos und ein Vordach – rund 90'000 Fr. Sachschaden

(Altstätten SG). Am Samstag (17.10.2026) ist der Linienbus einer 48-jährigen Chauffeuse in zwei parkierte Autos und das Vordach eines Gebäudes geprallt.

Dabei erlitt die Busfahrerin einen Schock. An den Fahrzeugen und am Gebäude entstand Sachschaden von rund 90’000 Franken.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfall: Samstag, 17. Oktober 2026
  • Zeit: Kurz vor 17.30 Uhr
  • Ort: Churerstrasse in Altstätten
  • Fahrzeug: Linienbus
  • Chauffeuse: 48 Jahre alt
  • Kollision: Zwei parkierte Autos und das Vordach eines Gebäudes
  • Mutmassliche Ursache: Technische Fehlmanipulation
  • Chauffeuse: Erlitt einen Schock und wurde medizinisch betreut
  • Fahrgäste: Unverletzt
  • Sachschaden: Rund 90’000 Franken
  • Feuerwehr: Zehn Angehörige im Einsatz
  • Ermittlungen: Kantonspolizei St.Gallen unter Leitung der Staatsanwaltschaft

Linienbus prallt beim Losfahren gegen zwei parkierte Autos

Kurz nach 17:30 Uhr erhielt die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen die Meldung von einem Verkehrsunfall an der Churerstrasse.

Zuvor beabsichtigte eine 48-jährige Chauffeuse mit einem Linienbus vom Bushof in Richtung Ringgasse loszufahren.

Mutmasslich aufgrund einer technischen Fehlmanipulation prallte ihr Bus in der angrenzenden Churerstrasse gegen zwei parkierte Autos und gegen das Vordach eines Gebäudes, wo er zum Stillstand kam.

Buschauffeuse erleidet Schock und wird medizinisch betreut

Durch den Aufprall blieben die Fahrgäste und die Chauffeuse unverletzt.

Jedoch erlitt die 48-Jährige einen Schock und wurde durch die Rettung medizinisch betreut.

90’000 Franken Sachschaden – Feuerwehr sichert Gebäude

An den Fahrzeugen und am Gebäude entstand Sachschaden von rund 90’000 Franken.

Zur Sicherung des Eingangsbereichs des beschädigten Gebäudes stand die örtliche Feuerwehr mit 10 Angehörigen im Einsatz.

Staatsanwaltschaft leitet Untersuchung

Die Kantonspolizei St.Gallen klärt den Unfallhergang unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen.

Polizei.news informiert | Verkehrssicherheit und Rettung

Wenn ein Fahrzeug gegen ein Gebäude prallt: Warum die Feuerwehr den Eingang sichern muss

Bei Verkehrsunfällen mit Gebäuden ist der sichtbare Schaden nicht immer die einzige Gefahr. Werden Vordächer, Fassadenteile oder tragende Bauteile getroffen, können sich weitere Risiken für Passanten, Bewohner und Rettungskräfte ergeben.

Besonders bei Eingangsbereichen ist eine rasche Sicherung wichtig: Hier müssen Menschen das Gebäude möglicherweise weiterhin verlassen können, während beschädigte Bauteile kontrolliert werden.

Vier Aufgaben bei der Sicherung einer beschädigten Fassade

1. Gefahrenbereich absperren

Nach einer Kollision können sich Teile einer Fassade, Verglasungen oder Dachkonstruktionen lösen. Eine Absperrung verhindert, dass Menschen unbeabsichtigt unter beschädigte Bauteile geraten.

2. Vordächer und Verankerungen kontrollieren

Ein Vordach kann auch dann beschädigt sein, wenn es nach dem Aufprall noch an seiner ursprünglichen Position hängt. Besonders die Befestigungen am Gebäude müssen gegebenenfalls fachgerecht überprüft werden.

3. Lose Bauteile sichern

Je nach Schaden können Einsatzkräfte gefährdete Teile entfernen, provisorisch abstützen oder den betroffenen Bereich bis zur fachlichen Beurteilung sperren lassen.

4. Sicheren Zugang gewährleisten

Bei beschädigten Hauseingängen muss geklärt werden, welche Zugänge weiterhin sicher benutzt werden können und ob vorübergehend eine andere Wegführung notwendig ist.

Wie sollte man sich nach einem Busunfall verhalten?

Auch bei einem Unfall mit geringer Fahrgeschwindigkeit können Fahrgäste durch einen unerwarteten Aufprall erschrecken oder stürzen. Deshalb ist es wichtig, zunächst Ruhe zu bewahren und die Anweisungen des Fahrpersonals sowie der Rettungskräfte zu befolgen.

Besteht eine unmittelbare Gefahr, etwa durch Feuer, Rauch oder ein instabiles Fahrzeug, sollte das Fahrzeug über einen sicheren Ausgang verlassen werden. Dabei ist auf den übrigen Verkehr und mögliche Gefahrenstellen zu achten.

Wer nach einem Unfall Schmerzen, Schwindel oder andere Beschwerden verspürt, sollte dies den Einsatzkräften mitteilen. Manche Verletzungszeichen werden erst mit zeitlicher Verzögerung deutlich.

Schockreaktion nach einem Unfall: Was hilft?

Ein plötzliches Unfallereignis kann starke körperliche und psychische Stressreaktionen auslösen. Betroffene können beispielsweise zittern, blass werden, weinen oder sich benommen fühlen.

Hilfreich sind eine ruhige Ansprache, das Abschirmen vor zusätzlichem Stress und eine sichere Sitz- oder Ruhemöglichkeit. Betroffene sollten nicht allein gelassen werden, solange sie Unterstützung benötigen.

Bei Bewusstseinsstörungen, Atemnot oder anderen schweren Symptomen muss umgehend der Rettungsdienst unter 144 alarmiert werden. Solche Beschwerden können auch auf medizinische Notfälle hinweisen und sollten nicht vorschnell als reine Stressreaktion eingeordnet werden.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen