Kalb aus geschützter Herde gerissen: Kanton erlaubt Wolfsabschuss
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(Nods BE). In der Nacht vom 9. auf den 10. Oktober 2026 wurde in Nods im Berner Jura ein Kalb gerissen.
Die Rissmuster weisen auf einen Wolf als Verursacher hin; die Ergebnisse der DNA-Probe stehen noch aus. Das gerissene Tier gehörte zu einer geschützten Mutterkuhherde mit 20 Tieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vorfall: Nacht vom 9. auf den 10. Oktober 2026
- Ort: Nods im Berner Jura
- Gerissenes Tier: Ein Kalb
- Herde: Geschützte Mutterkuhherde mit 20 Tieren
- Vermuteter Verursacher: Wolf
- DNA-Analyse: Ergebnis noch ausstehend
- Massnahme: Abschuss eines schadenstiftenden Einzelwolfs bewilligt
- Zuständigkeit: Jagdinspektorat des Kantons Bern
- Abschussgebiet: Sieben Gemeinden im Bereich Chasseral und Mont Sujet
- Gültigkeit: Bis 12. Dezember 2026
- Rechtsmittel: Beschwerde möglich, jedoch ohne aufschiebende Wirkung
Kalb aus geschützter Mutterkuhherde gerissen
Mit dem Riss eines geschützten Nutztieres der Rindergattung ist die gesetzliche Vorgabe für den Abschuss eines schadenstiftenden Einzelwolfs erfüllt (Art. 9b Jagdverordnung).
Dieser kann durch das Jagdinspektorat ausgeführt werden.
Wolfsabschuss in sieben Gemeinden bewilligt
- Die Abschussbewilligung gilt für die Gemeinden Nods, Orvin, Cortébert, Courtelary, Corgémont, Sonceboz und Plateau de Diesse, beschränkt auf die Chasseral-Kette und den Mont Sujet.
- Der Abschuss muss in direkter oder indirekter Verbindung mit einem Angriff auf geschützte Nutztiere stattfinden.
- Die Verfügung ist bis am 12. Dezember 2026 befristet.
Beschwerde gegen Abschussverfügung möglich
Gegen die Abschussverfügung können beschwerdeberechtigte Verbände Beschwerde führen. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen.
Es werden keine weiteren Auskünfte erteilt.
Quelle: Kanton Bern / Polizei.news
Bildquelle: Symbolbild © Willy Mobilo/Shutterstock.com