Falsche Handwerker an der Haustür: So schützen Sie sich
von belmedia Redaktion Allgemein Bevölkerungsschutz Einbruchschutz familie.ch Magazine nachrichtenticker.ch News Organisationen Orte Polizeinews Regionen Schweiz Schweiz Sicherheit sicherheit.ch Themen Tipps Ⳇ Verbreitung
Ein angeblicher Handwerker klingelt unangemeldet und behauptet, das Dach sei beschädigt, eine Wasserleitung müsse kontrolliert oder ein Zähler dringend überprüft werden. Solche Situationen können harmlos sein – sie werden aber auch gezielt von Betrügern genutzt, um in Wohnungen zu gelangen oder überteuerte Arbeiten zu verkaufen. Entscheidend ist deshalb nicht die Geschichte an der Haustür, sondern ob sich Auftrag und Identität unabhängig überprüfen lassen.
Wie real die Gefahr ist, zeigen aktuelle Fälle aus der Schweiz. Die Kantonspolizei Zürich nahm 2026 mehrfach mutmassliche falsche Handwerker fest. In Hirzel wurden zwei Rentnerpaare zu Arbeiten gedrängt, deren Forderungen schliesslich auf bis zu 100’000 beziehungsweise knapp 90’000 Franken anwuchsen. In Seuzach wurden nach einem Unwetter Dacharbeiten für rund 66’000 Franken angeboten.
Eine andere Variante zielt gar nicht primär auf einen Auftrag ab. Täter geben sich als Mitarbeitende einer Verwaltung, eines Energieunternehmens, einer Gemeinde oder eines Handwerksbetriebs aus und verlangen Zutritt zur Wohnung. Während eine Person das Opfer beschäftigt, kann eine zweite nach Bargeld, Schmuck oder anderen Wertgegenständen suchen.
Ein Ausweis allein beweist noch nichts
Eine Arbeitsjacke, ein Werkzeugkoffer oder ein professionell aussehender Dienstausweis wirken überzeugend. Sie sind aber kein ausreichender Beweis dafür, dass eine Person tatsächlich im Auftrag eines Unternehmens oder einer Verwaltung unterwegs ist.
Die Schweizerische Kriminalprävention empfiehlt deshalb, unangekündigte Personen zunächst vor der geschlossenen Tür warten zu lassen.
Behauptet jemand beispielsweise, von der Hausverwaltung geschickt worden zu sein, sollte der Auftrag direkt bei der Verwaltung überprüft werden. Wichtig dabei: Die Telefonnummer selbst aus den eigenen Unterlagen, von der offiziellen Webseite oder aus einem verlässlichen Verzeichnis heraussuchen.
Eine Telefonnummer, die der Besucher selbst nennt, ist für eine unabhängige Kontrolle ungeeignet. Am anderen Ende könnte ein Komplize sitzen.
«Es muss sofort gemacht werden» ist ein Warnsignal
Besonders vorsichtig sollte man werden, wenn plötzlich Zeitdruck entsteht.
Typische Aussagen lauten etwa, ein Schaden werde wesentlich teurer, wenn er nicht sofort repariert werde, eine Leitung könne jederzeit brechen oder das Dach sei akut gefährdet.
Die Kantonspolizei Zürich nennt Zeitdruck ausdrücklich als Warnsignal. Bei unangekündigten Handwerkerangeboten sollte grundsätzlich kein spontaner Auftrag vergeben werden.
Seriöse Reparaturen lassen sich normalerweise dokumentieren, offerieren und vergleichen. Bei grösseren Arbeiten ist eine schriftliche Offerte sinnvoll. Je höher der Betrag, desto wichtiger wird eine zweite Einschätzung.
Nach den Unwettern im Kanton Zürich im August 2026 nutzten mutmassliche Täter beispielsweise die hohe Nachfrage nach Dachdeckerarbeiten aus. Gerade nach Sturm, Hagel oder Überschwemmungen ist deshalb zusätzliche Vorsicht angebracht.
So prüfen Sie einen angeblichen Handwerker
Wer keinen Termin vereinbart hat, muss eine fremde Person nicht in die Wohnung lassen.
Fragen Sie zunächst nach Name, Firma und Auftraggeber. Anschliessend bleibt die Tür geschlossen, während diese Angaben überprüft werden.
Bei einer Mietwohnung kann die Verwaltung bestätigen, ob tatsächlich ein Unternehmen beauftragt wurde. Bei Energie-, Wasser- oder Telekommunikationsunternehmen lässt sich über die offizielle Zentrale klären, ob Mitarbeitende an dieser Adresse unterwegs sind.
Ein echter Servicetermin lässt sich normalerweise nachvollziehen.
Auch ein vermeintlicher Notfall bedeutet nicht automatisch, dass sofort Zutritt gewährt werden muss. Ist tatsächlich Wasser ausgetreten, Gasgeruch wahrnehmbar oder eine andere unmittelbare Gefahr vorhanden, kann über die zuständige Notfallstelle beziehungsweise bei akuter Gefahr über die offiziellen Notrufnummern Hilfe organisiert werden.
Wenn die Person bereits in der Wohnung steht
Manchmal entsteht das ungute Gefühl erst, nachdem jemand bereits eingelassen wurde.
In dieser Situation sollte man nicht versuchen, die Person körperlich hinauszudrängen. Stattdessen kann klar verlangt werden, die Wohnung zu verlassen.
Wenn möglich, bleibt man zwischen der fremden Person und weiteren Wohnräumen. Bargeld, Schmuck, Bankkarten, Schlüssel und Dokumente sollten nicht hervorgeholt werden – auch dann nicht, wenn angeblich etwas kontrolliert werden muss.
Weigert sich die Person zu gehen, verhält sie sich aggressiv oder besteht der Verdacht auf einen Diebstahl, sollte die Polizei über **117** verständigt werden.
Die Kantonspolizei Zürich rät bei plötzlich auftauchenden dubiosen Handwerkern ausdrücklich dazu, frühzeitig die Polizei einzuschalten.
Auch vermeintlich kleine Gefälligkeiten können eine Masche sein
Nicht jede Geschichte dreht sich um eine Reparatur.
Trickdiebe bitten beispielsweise um ein Glas Wasser, möchten angeblich eine Nachricht für einen Nachbarn hinterlassen oder behaupten, kurz die Toilette benutzen zu müssen. Andere geben sich als Behördenmitarbeitende oder Kontrolleure aus.
Das Ziel ist häufig dasselbe: Zugang zur Wohnung erhalten und die Aufmerksamkeit des Opfers binden.
Die Schweizerische Kriminalprävention empfiehlt deshalb, unbekannte Personen grundsätzlich nicht in die Wohnung zu lassen, insbesondere wenn man allein ist.
Türspion, Gegensprechanlage oder Sperrbügel ermöglichen eine erste Kontrolle, ohne die Tür vollständig zu öffnen.
Auch im Mehrfamilienhaus sollte die gemeinsame Eingangstür nicht leichtfertig geöffnet werden. Weitere Hinweise dazu gibt es im Beitrag Einbruchschutz für Wohnungen und Häuser: Schwachstellen systematisch prüfen.
Bei spontanen Angeboten keine grossen Beträge bezahlen
Eine zweite Betrugsform beginnt tatsächlich mit handwerklichen Arbeiten.
Die Täter entdecken angeblich einen Defekt, bieten eine schnelle Reparatur an und erhöhen den Preis während der Arbeiten immer weiter. Häufig wird behauptet, zusätzliche Schäden seien aufgetaucht.
In Hirzel verlangten mutmassliche Täter 2026 zunächst Geld für Renovationsarbeiten und erhöhten die Forderungen später massiv. Die Polizei stellte nach ersten Abklärungen zudem fest, dass Arbeiten teilweise unter dem branchenüblichen Qualitätsstandard ausgeführt worden waren.
Bei einem ungeplanten Angebot sollte deshalb weder sofort ein grosser Betrag bezahlt noch unter Druck ein Vertrag unterschrieben werden.
Eine schriftliche Offerte, überprüfbare Unternehmensangaben und eine zweite Vergleichsofferte schaffen deutlich mehr Sicherheit.
- Habe ich oder meine Verwaltung diesen Besuch tatsächlich vereinbart?
- Lässt sich der Auftrag über eine selbst recherchierte offizielle Telefonnummer bestätigen?
- Werde ich zu einer sofortigen Entscheidung, Zahlung oder Reparatur gedrängt?
- Kann die Person warten, während ich ihre Angaben überprüfe?
- Gibt es Zweifel oder aggressives Verhalten? Dann Tür geschlossen halten und bei Bedarf die Polizei über 117 verständigen.
Quelle: belmedia-Redaktion
Bildquelle: Symbolbild – Titelbild – KI-generiert