Ab 2027 gilt: Pflanzenschutzmittel nur noch mit gültiger Fachbewilligung

Am 1. Januar 2026 treten die revidierten Verordnungen des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Kraft.

Diese bringen bedeutende Änderungen mit sich. So ist der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln (PSM) für den beruflichen und gewerblichen Gebrauch ab 2027 nur noch gegen Vorweisen einer gültigen Fachbewilligung (FaBe) gestattet.

Umtauschfrist alte in neue, digitale FaBe (1.1.2026 – 30.6.2026) beachten

Bestehende Fachbewilligungsträgerinnen und -träger müssen ihre alte FaBe im ersten Halbjahr 2026 in den neuen, digitalen Ausweis umwandeln. Hierfür müssen sie sich innert der Umtauschfrist (3.1.2026-30.6.2026) online auf der Website FaBe PSM im FaBe-Register registrieren. Dies betrifft u.a. Personen mit einem EFZ oder einem separaten FaBe-Ausweis in den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau, Försterinnen und Förster HF sowie die aktuellen FaBe-Inhaberinnen und -Inhaber in den Speziellen Bereichen. Nach der Registrierung und Umwandlung der alten in die neue FaBe ist diese 5 Jahre gültig.

Neu wird es vier verschiedene Fachbewilligungen geben. Die Bereiche Landwirtschaft und Gartenbau werden separiert. Während sich für die FaBe Waldwirtschaft nicht viel ändert, wird die FaBe Spezielle Bereiche zukünftig nur noch für Herbizidanwendungen in Einzelstockbehandlung gültig sein.

Fachbewilligung aus EU/EFTA-Staaten

Für Angestellte, die weniger als drei Monate pro Jahr in der Schweiz arbeiten, wird die FaBe EU/EFTA anerkannt. Ausländische Fachkräfte, welche länger als drei Monate in der Schweiz arbeiten, müssen eine Schweizer FaBe beantragen, um Pflanzenschutzmittel ausbringen und kaufen zu können. Hierfür ist eine separate Prüfung notwendig, zu der betroffene Personen weitere Informationen bei der sanu ag einholen und diese dort auch durchführen können.

Verlängerung der Fachbewilligung: Nur durch Weiterbildung

Ab dem Jahr 2027 ist für die Verlängerung der Fachbewilligung eine mehrstündige Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren erforderlich. Es gilt zu beachten, dass Fachpersonen, welche ihr EFZ-Diplom (Landwirtinnen/ Landwirte und Gärtnerinnen und Gärtner) oder beim Wald HF Diplom oder ihre FaBe auf anderem Weg vor dem Jahr 2000 erworben haben, den ersten Weiterbildungszyklus innerhalb von 3 Jahren abschliessen müssen. Wer die FaBe nach dem Jahr 2000 erworben hat, kann die geforderten Weiterbildungsstunden innerhalb von 5 Jahren absolvieren.

Die Dauer der Weiterbildungskurse variiert je nach Bereich (Landwirtschaft, Gartenbau, Wald, spezielle Bereiche) und beträgt zwischen 4 und 8 Stunden. Die Weiterbildung besteht aus Pflicht- und Wahlkursen, die sicherstellen, dass Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln stets über aktuelle Vorschriften, Technik- und Sicherheitsstandards informiert sind. Die Weiterbildungskurse sind kostenpflichtig und werden ohne Prüfung abgeschlossen.

Frühzeitige Planung notwendig

Es wird dringend empfohlen, die Weiterbildungskurse nicht erst im Jahr 2030 zu beginnen. Nur so kann garantiert werden, dass genügend Kursplätze vorhanden sind und keine Engpässe entstehen. Dies kann dazu führen, dass die Weiterbildung nicht rechtzeitig absolviert werden kann. Ohne absolvierte Weiterbildung verfällt die Fachbewilligung und der Kauf und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln sind dann nicht mehr erlaubt. Für eine neue FaBe muss erneut eine Prüfung abgelegt werden. Diese Kurse sind kostenpflichtig und werden frühzeitig auf der Website FaBe PSM publiziert.

Weitere Informationen

Alle wichtigen Schritte zur Registrierung (ab 3.1.2026 möglich), der Digitalisierung von alten Fachbewilligungen oder anerkannten Ausbildungsabschlüssen sowie Details zu den Weiterbildungskursen finden Sie auf der Website Fachbewilligungen-psm.ch unter der Rubrik „Meine FaBe“.

 

Quelle: JardinSuisse
Bildquelle: JardinSuisse