Gleitschirmpilot (63) kollidiert mit Seilbahnseil und stürzt 10 bis 15 Meter tief

(Schattdorf UR). Am Samstag, 31. Oktober 2026, kurz nach 16.00 Uhr, ereignete sich in Schattdorf ein Gleitschirmunfall.

Ein 63-jähriger Gleitschirmpilot war gemeinsam mit einem Flugkollegen vom Haldi in Richtung des Dorfzentrums von Schattdorf unterwegs. Aus derzeit ungeklärten Gründen kollidierte er beim Landeanflug mit einem Seil der Haldiseilbahn.

Polizei.news | Schweiz | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: Schattdorf, im Bereich der Haldiseilbahn.
  • Zeitpunkt: Samstag, 31. Oktober 2026, kurz nach 16 Uhr.
  • Verunfallter: 63-jähriger Schweizer Gleitschirmpilot.
  • Flugroute: Vom Haldi in Richtung Dorfzentrum Schattdorf.
  • Unfallhergang: Kollision mit einem Seil der Haldiseilbahn beim Landeanflug.
  • Absturzhöhe: Rund 10 bis 15 Meter.
  • Verletzungen: Erhebliche Verletzungen beim Aufprall auf eine Wiese.
  • Erste Hilfe: Mehrere Augenzeugen kümmerten sich um den Piloten.
  • Rettung: Rega flog den Verletzten in ein Spital.
  • Ermittlungen: Kantonspolizei Uri unter Leitung der Bundesanwaltschaft.
  • Einsatzkräfte: Rettungsdienst des Kantonsspitals Uri, Rega und Kantonspolizei Uri.

Gleitschirm kollidiert beim Landeanflug mit Seilbahnseil

In der Folge klappte der Gleitschirm in einer Höhe von rund 10 bis 15 Metern zusammen. Während des anschliessenden Sturzes öffnete sich der Schirm nochmals teilweise und bremste den Fall leicht ab. Der Pilot stürzte schliesslich auf eine Wiese. Dabei zog sich der Schweizer Staatsangehörige erhebliche Verletzungen zu. Er wurde durch die Rega in ein Spital geflogen.

Augenzeugen leisten Erste Hilfe

Mehrere Personen beobachteten den Unfall und leisteten dem Verletzten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Erste Hilfe.

Bundesanwaltschaft leitet Ermittlungen zum Unfall

Unter der Leitung der Bundesanwaltschaft, die für die Untersuchung von Flugunfällen zuständig ist, klärt die Kantonspolizei Uri die genauen Umstände des Unfallgeschehens ab.

Im Einsatz standen der Rettungsdienst des Kantonsspitals Uri, die Rega und die Kantonspolizei Uri.

 

Quelle: Kantonspolizei Uri
Bildquelle: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs/Shutterstock.com


Polizei.news informiert | Sicherheit beim Gleitschirmfliegen

Unsichtbare Gefahr in der Luft: Warum Seilbahnkabel für Gleitschirmpiloten so heikel sind

Seilbahnkabel gehören zu den gefährlichen Hindernissen beim Gleitschirmfliegen. Besonders dünne oder schlecht erkennbare Seile können aus der Luft schwer auszumachen sein. Der Schweizerische Hängegleiter-Verband (SHV) weist ausdrücklich auf die Gefahren von Luftfahrthindernissen hin.

1. Seile können schwer erkennbar sein

Seilbahnen, Transportseile und andere gespannte Kabel können sich optisch kaum vom Hintergrund abheben. Besonders bei wechselnden Lichtverhältnissen oder vor unruhigem Gelände sind sie mitunter erst spät sichtbar.

Pilotinnen und Piloten sollten deshalb nicht darauf vertrauen, Hindernisse während des Fluges rechtzeitig erkennen zu können. Wichtig ist, den Verlauf bekannter Seilbahnen und anderer Hindernisse bereits bei der Flugvorbereitung zu berücksichtigen.

2. Fluggebiet und Landeanflug sorgfältig planen

Vor jedem Flug sollten sich Gleitschirmpiloten über Start- und Landeplätze, Windverhältnisse, Gelände und mögliche Luftfahrthindernisse informieren.

Der SHV empfiehlt unter anderem, die verfügbaren Informationen zu Luftfahrthindernissen einzubeziehen. Auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt stellt Daten über erfasste Hindernisse im Schweizer Luftraum bereit.

Wichtig: Nicht jedes tief liegende Seil muss in den amtlichen Hindernisdaten erfasst sein. Karten und digitale Hilfsmittel ersetzen deshalb weder die örtliche Fluggebietseinweisung noch die sorgfältige Beobachtung des Geländes.

3. Sichere Ausrüstung und defensives Fliegen

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) rät Gleitschirmpilotinnen und -piloten zu einer defensiven Flugweise, einer guten Ausbildung und regelmässiger Weiterbildung.

Zur wichtigen Sicherheitsausrüstung gehören ein geeigneter Helm, festes Schuhwerk und ein Rettungsschirm. Auch ein Protektor kann das Verletzungsrisiko bei einem Aufprall verringern.

Besondere Aufmerksamkeit ist beim Start und bei der Landung erforderlich. Bei zweifelhaften Wind- oder Wetterverhältnissen empfiehlt die BFU, auf den Flug zu verzichten.

4. Gleitschirmunfall beobachten: So helfen Sie richtig

Wer einen Absturz beobachtet, sollte zuerst die eigene Sicherheit gewährleisten und anschliessend möglichst rasch Hilfe alarmieren.

Rega alarmieren: Bei einem schweren Unfall oder an einem schwer zugänglichen Ort kann die Schweizerische Rettungsflugwacht über die Nummer 1414 aufgeboten werden. Auch der Sanitätsnotruf 144 ist eine geeignete Anlaufstelle.

Standort durchgeben: Geben Sie wenn möglich GPS-Koordinaten, den nächstgelegenen Ort und markante Geländepunkte an.

Erste Hilfe leisten: Prüfen Sie Bewusstsein und Atmung und befolgen Sie die Anweisungen der Notrufzentrale. Nach einem Sturz aus grosser Höhe sollte eine verletzte Person wegen möglicher Wirbelsäulenverletzungen nicht unnötig bewegt werden. Eine notwendige lebensrettende Massnahme hat jedoch Vorrang.

Gut zu wissen: Laut SHV können auch nicht erfasste, tief liegende Kabel eine Gefahr darstellen. Wer in einem unbekannten Fluggebiet unterwegs ist, sollte sich vor Ort über Seilbahnen, Transportseile und weitere Hindernisse informieren.

Praktischer Tipp: Nutzen Sie vor einem Flug die verfügbaren Hinderniskarten und holen Sie bei einer örtlichen Flugschule oder erfahrenen Fluggebietskennern zusätzliche Informationen ein. Besonders für den Landeanflug sollten mögliche Hindernisse frühzeitig bekannt sein.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion