Mit 0,89 mg/l durch Kreisel: Schweizer (51) kollidiert mit Auto – Ausweis sofort eingezogen

(Engwilen TG). Bei der Kollision zwischen zwei Autos entstand am Samstagabend in Engwilen Sachschaden.

Ein Autofahrer war alkoholisiert unterwegs und musste seinen Führerausweis abgeben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfall: Samstagabend, 17. Oktober 2026
  • Zeit: Kurz vor 22.30 Uhr
  • Ort: Kreisel auf der Hauptstrasse in Engwilen
  • Beteiligte: 51-jähriger Schweizer und 63-jährige Autofahrerin
  • Unfallhergang: Kollision beim Einfahren in den Kreisel
  • Sachschaden: Einige zehntausend Franken
  • Atemalkoholwert: 0,89 mg/l beim 51-Jährigen
  • Massnahme: Führerausweis eingezogen
  • Strafverfahren: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

Kollision zwischen zwei Autos im Kreisel

Kurz vor 22.30 Uhr befuhr ein 51-jähriger Autofahrer auf der Hauptstrasse von Hefenhausen kommend den Kreisel.

Dabei kam es zur Kollision mit einem Auto einer 63-Jährigen, die bereits im Kreisel unterwegs war.

Sachschaden von einigen zehntausend Franken

Verletzt wurde niemand, es entstand Sachschaden von einigen zehntausend Franken.

Alkoholtest ergibt 0,89 mg/l – Führerausweis eingezogen

Die Atemalkoholprobe beim Schweizer ergab einen Wert von 0.89 mg/l.

Die Einsatzkräfte der Kantonspolizei Thurgau zogen seinen Führerausweis ein.

Der Mann wird bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Polizei.news informiert | Alkohol am Steuer

0,89 mg/l Atemalkohol: Was dieser Wert nach Schweizer Recht bedeutet

Bei einer Alkoholkontrolle misst die Polizei, wie viel Alkohol sich in der ausgeatmeten Luft befindet. Die Konzentration wird in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) angegeben.

In der Schweiz gelten für die meisten Autofahrer zwei wichtige Grenzwerte: Ab 0,25 mg/l liegt eine rechtlich relevante Alkoholisierung vor. Ab 0,40 mg/l spricht das Gesetz von einer qualifizierten Alkoholkonzentration.

Die Alkoholgrenzwerte im Überblick

Atemalkohol Rechtliche Bedeutung
Ab 0,25 mg/l Fahren in angetrunkenem Zustand
Ab 0,40 mg/l Qualifizierte Alkoholkonzentration

Für bestimmte Personengruppen, etwa Neulenkende während der Probezeit, gelten strengere Bestimmungen.

0,89 mg/l liegt deutlich über der Grenze

Ein Atemalkoholwert von 0,89 mg/l ist mehr als doppelt so hoch wie der Grenzwert von 0,40 mg/l für eine qualifizierte Alkoholkonzentration.

Wer mit einer solchen Alkoholkonzentration ein Motorfahrzeug führt, muss mit strafrechtlichen und administrativen Konsequenzen rechnen. Das Gesetz sieht bei qualifizierter Alkoholkonzentration eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Wie lange bleibt der Führerausweis weg?

Eine Fahrt mit qualifizierter Alkoholkonzentration gilt als schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften. Bei einem erstmaligen schweren Verstoss beträgt die gesetzliche Mindestentzugsdauer in der Regel drei Monate.

Je nach früheren Widerhandlungen und weiteren Umständen kann der Entzug länger dauern. Über die administrative Massnahme entscheidet das zuständige Strassenverkehrsamt.

Warum Kreisel besondere Aufmerksamkeit erfordern

In einem Kreisel müssen einfahrende Fahrzeuge den Verkehrsteilnehmern Vortritt gewähren, die sich bereits auf der Kreisfahrbahn befinden. Gleichzeitig sind Geschwindigkeit, Fahrtrichtung und Abstände anderer Fahrzeuge richtig einzuschätzen.

Alkohol kann das Reaktionsvermögen, die Aufmerksamkeit und das Urteilsvermögen beeinträchtigen. Wer Alkohol getrunken hat, sollte deshalb auf das Autofahren verzichten und stattdessen öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder eine nüchterne Fahrperson nutzen.

 

Quelle: Kantonspolizei Thurgau / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei Thurgau