Unfallflucht nach Kollision mit Kind (13): Schwarzer Fiat mit L-Schild gesucht

(Dintikon AG). Ein Auto erfasste am Freitagmorgen in Dintikon einen 13-jährigen Velofahrer.

Der Junge stürzte und erlitt leichte Verletzungen. Das beteiligte Fahrzeug fuhr weiter. Die Polizei sucht Augenzeugen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfall: Freitag, 16. Oktober 2026
  • Zeit: Kurz nach 8 Uhr
  • Ort: Villmergerstrasse in Dintikon
  • Betroffen: 13-jähriger Velofahrer
  • Unfallhergang: Seitliche Kollision zwischen Auto und Velo
  • Verletzungen: Junge leicht verletzt
  • Gesuchtes Fahrzeug: Schwarzer Fiat mit Aargauer Kontrollschildern
  • Besonderes Merkmal: Möglicherweise blaues L-Schild
  • Verhalten: Fahrzeug fuhr nach der Kollision ohne anzuhalten weiter
  • Ermittlungen: Kantonspolizei Aargau
  • Zeugenhinweise: 062 886 88 88

Schwarzer Fiat erfasst 13-jährigen Velofahrer

Der Unfall ereignete sich am Freitag, 16. Oktober 2026, kurz nach 08.00 Uhr auf der Villmergerstrasse in Dintikon.

Gemäss bisherigen Erkenntnissen erfasste ein schwarzer Fiat mit Aargauer Kontrollschildern einen 13-jährigen Jungen, der mit dem Fahrrad unterwegs war, seitlich.

Junge stürzt und wird verletzt – Auto fährt weiter

Der Junge stürzte in der Folge vom Fahrrad. Durch den Sturz erlitt er leichte Verletzungen.

Nach der Kollision fuhr das beteiligte Fahrzeug ohne anzuhalten weiter.

Blaues L-Schild am Fiat: War es eine Lernfahrt?

Am Auto soll ein blaues «L» montiert gewesen sein, wonach es sich um eine Lernfahrt gehandelt haben könnte.

Polizei.news informiert | Lernfahrten

Blaues L-Schild am Auto: Wer trägt bei einer Lernfahrt die Verantwortung?

Ein blaues Schild mit weissem „L“ kennzeichnet in der Schweiz eine Lernfahrt. Bei einer solchen Fahrt gelten besondere Anforderungen an die Begleitperson und den Lernfahrer.

Begleitperson: Bei privaten Lernfahrten mit Personenwagen muss die Begleitperson mindestens 23 Jahre alt sein, seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der entsprechenden Kategorie besitzen und darf sich nicht mehr in der Probezeit befinden.

Verantwortung: Die Begleitperson hat die Lernfahrt zu beaufsichtigen und dafür zu sorgen, dass sie gefahrlos durchgeführt wird. Wer bei einem Unfall welche Verantwortung trägt, richtet sich nach den konkreten Umständen.

Bei Dintikon noch ungeklärt: Laut Polizeimeldung soll am schwarzen Fiat ein blaues L-Schild angebracht gewesen sein. Ob tatsächlich eine Lernfahrt stattfand, wer am Steuer sass und ob eine Begleitperson mitfuhr, ist nicht bekannt.

Weitere allgemeine Hinweise zur Verkehrssicherheit finden Sie bei Polizeinews Prävention.


Kantonspolizei Aargau ermittelt

Die Kantonspolizei Aargau hat die Ermittlungen zur Klärung der genauen Umstände aufgenommen.


Zeugenaufruf

Die Mobile Polizei in Schafisheim (Telefon: 062 886 88 88, E-Mail: mobilepolizei@kapo.ag.ch) sucht die lenkende Person des schwarzen Fiat oder Augenzeugen, die Angaben zum Vorfall machen können.

Gesucht wird insbesondere: Ein schwarzer Fiat mit Aargauer Kontrollschildern, an dem möglicherweise ein blaues L-Schild angebracht war. Der Unfall ereignete sich am Freitag, 16. Oktober 2026, kurz nach 8 Uhr auf der Villmergerstrasse in Dintikon.


Polizei.news informiert | Verkehrssicherheit

Unfall mit einem Velofahrer: Was müssen Autofahrer sofort tun?

Nach einer Kollision mit einem Velofahrer ist es entscheidend, anzuhalten und die Situation abzuklären. Das gilt auch dann, wenn die betroffene Person zunächst unverletzt erscheint oder der Unfall nur geringfügig wirkt.

Die wichtigsten Schritte nach einer Kollision

  • Sofort anhalten: Das Fahrzeug sicher abstellen, die Unfallstelle sichern und sich einen Überblick verschaffen.
  • Verletzten helfen: Den Zustand der betroffenen Person prüfen und bei Bedarf Erste Hilfe leisten.
  • Rettungsdienst verständigen: Bei Verletzungen oder einem medizinischen Notfall die Nummer 144 wählen.
  • Polizei benachrichtigen: Bei einem Verkehrsunfall mit verletzten Personen grundsätzlich die Polizei unter 117 verständigen.
  • Am Unfallort bleiben: Den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten nachkommen und sich nicht einfach entfernen.
  • Angaben sichern: Kontaktdaten von Beteiligten und Zeugen sowie den Unfallhergang dokumentieren, soweit dies gefahrlos möglich ist.

Auch leichte Verletzungen sind ernst zu nehmen: Nach einem Sturz mit dem Velo können Beschwerden zeitverzögert auftreten. Deshalb sollte eine verletzte Person angemessen betreut werden.


 

Quelle: Kantonspolizei Aargau / Polizei.news
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