Handgepäck richtig packen: Masse, Flüssigkeiten, Elektronik und Medikamente
von belmedia Redaktion Airlines Allgemein Flug flughafen.ch Flugzeug nachrichtenticker.ch News Reisen reiseziele.ch Sicherheit sicherheit.ch Tipps tourismus.ch
Beim Handgepäck treffen zwei Regelwerke aufeinander: Die Fluggesellschaft bestimmt in erster Linie Anzahl, Masse und Gewicht der erlaubten Gepäckstücke, während Sicherheitsvorschriften festlegen, welche Gegenstände und Flüssigkeiten durch die Kontrolle dürfen. Gerade bei Flüssigkeiten sind pauschale Regeln inzwischen problematisch. Seit Juni 2026 gelten für lokal abfliegende Passagiere am Flughafen Zürich andere Möglichkeiten als beispielsweise in Genf, Basel oder an vielen ausländischen Flughäfen.
Wer richtig packt, berücksichtigt deshalb die gesamte Reiseroute: gebuchter Tarif, Abflughafen, mögliche Umsteigeflughäfen und Rückreise. Elektronik sollte kontrollierbar verstaut sein, Powerbanks gehören ins Handgepäck und wichtige Medikamente bleiben erreichbar. Ein durchdachtes System verhindert, dass an der Sicherheitskontrolle hektisch umgepackt werden muss oder ein erlaubter Gegenstand auf dem Rückflug plötzlich zum Problem wird.
Die erste Regel steht in der Buchung
Wie viel Handgepäck mitgenommen werden darf, legt nicht der Flughafen fest, sondern grundsätzlich die jeweilige Fluggesellschaft beziehungsweise der gebuchte Tarif. Angaben aus früheren Reisen sind deshalb keine sichere Orientierung. Selbst bei derselben Airline können sich Freigepäckmengen zwischen Tarifen und Reiseklassen unterscheiden.
Bei SWISS zeigt sich diese Differenz derzeit besonders deutlich. Auf Kurz- und Mittelstrecken enthält Economy Basic grundsätzlich einen persönlichen Gegenstand bis 40 × 30 × 15 Zentimeter. In den Tarifen Economy Light, Comfort, Comfort Green und Flex kommt ein Handgepäckstück bis 55 × 40 × 23 Zentimeter und maximal 8 Kilogramm hinzu.
In Business sind je nach Strecke zwei solche Handgepäckstücke vorgesehen. Auf der Langstrecke umfasst Economy und Premium Economy einen persönlichen Gegenstand sowie ein Handgepäckstück bis 8 Kilogramm; Business und First erlauben zwei.
Diese Werte sind ein Beispiel für SWISS und dürfen nicht auf andere Fluggesellschaften übertragen werden. Besonders bei Codeshare-Verbindungen oder mehreren beteiligten Airlines sollte vor der Reise geprüft werden, welche Gepäckbestimmungen für den jeweiligen Flug tatsächlich gelten.
Masse gelten für das vollständige Gepäckstück
Ein Kabinentrolley, der ohne Rollen und Griff gerade noch in ein vorgegebenes Mass passt, kann am Flughafen trotzdem zu gross sein. Entscheidend sind die tatsächlichen Aussenmasse des vollständigen Gepäckstücks.
Auch weiche Reisetaschen verdienen Aufmerksamkeit. Werden Aussentaschen stark gefüllt oder das Hauptfach bis zum Anschlag gepackt, verändert sich die tatsächliche Tiefe.
Das Gewicht lässt sich vor der Reise mit einer Gepäckwaage oder auf einer geeigneten Personenwaage kontrollieren. Reserve ist sinnvoll, weil Einkäufe auf der Rückreise zusätzlichen Platz und Gewicht beanspruchen können.
Persönliche Gegenstände werden üblicherweise unter dem Vordersitz verstaut, grössere Kabinengepäckstücke in den Gepäckfächern über den Sitzen. Bei hoher Auslastung kann es dennoch vorkommen, dass regelkonformes grösseres Handgepäck am Gate in den Frachtraum gegeben werden muss. Medikamente, Wertsachen und batterie- oder akkubetriebene Geräte sollten in einem solchen Fall vorher herausgenommen werden.
Bei Flüssigkeiten zählt inzwischen der konkrete Abflughafen
Die bekannte 100-Milliliter-Regel gilt an vielen Flughäfen weiterhin. In Genf müssen Flüssigkeiten beispielsweise grundsätzlich in Behältern mit höchstens 100 Millilitern beziehungsweise 100 Gramm transportiert werden. Diese Behälter kommen gemeinsam in einen transparenten, wiederverschliessbaren Beutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen.
Auch am EuroAirport Basel-Mulhouse gilt dieses Prinzip weiterhin. Massgebend ist dabei die aufgedruckte maximale Behältergrösse und nicht die tatsächlich enthaltene Restmenge. Eine fast leere 200-Milliliter-Flasche wird deshalb nicht allein dadurch zulässig, dass nur noch wenig Inhalt vorhanden ist.
Am Flughafen Zürich hat sich die Situation dagegen verändert. Seit dem 26. Juni 2026 dürfen Passagiere, die ihre Reise in Zürich beginnen und im Sicherheitskontrollgebäude kontrolliert werden, Flüssigkeitsbehälter bis zu zwei Litern im Handgepäck mitführen. Die Flüssigkeiten müssen dort nicht mehr separat in einen Ein-Liter-Beutel gepackt werden.
Die neuen CT-Scanner ermöglichen ausserdem, Flüssigkeiten und elektronische Geräte während der Kontrolle im Gepäck zu belassen. Eine wichtige Ausnahme bilden doppelwandige Gefässe wie Thermosflaschen: Sie müssen leer sein.
Für Transferpassagiere in Zürich gilt weiterhin die Obergrenze von 100 Millilitern zusammen mit dem Ein-Liter-Beutel. Genau deshalb sollte die Zürcher Regel nicht als allgemeine neue Handgepäckregel verstanden werden.
Der belmedia-Beitrag „Flughafen Zürich lockert Flüssigkeitsregel für Passagiere dank neuer CT-Scanner“ beschreibt die im Juni 2026 eingeführte Änderung und ihren Zusammenhang mit der neuen Kontrolltechnik.
Hin- und Rückflug können unterschiedliche Flüssigkeitsregeln haben
Eine Flasche, die beim Abflug in Zürich problemlos durch die Kontrolle gelangt, kann bei der Rückreise von einem anderen Flughafen zu gross sein. Dasselbe gilt bei Umsteigeverbindungen mit einer erneuten Sicherheitskontrolle.
Für die praktische Reiseplanung ist deshalb häufig die strengste Regel der Route der sinnvollste Massstab. Wer einen Hin- und Rückflug mit verschiedenen Kontrollsystemen hat, erspart sich dadurch späteres Umpacken oder Entsorgen.
Zur Kategorie Flüssigkeiten zählen ausser Getränken auch viele Produkte, die im Alltag weniger offensichtlich wirken: Zahnpasta, Cremes, Lotionen, Gele, Parfum, Rasierschaum, Sprays und Mischungen aus festen und flüssigen Bestandteilen.
Bei unsicherer Konsistenz sollte vor der Reise die aktuelle Gegenstandssuche beziehungsweise Sicherheitsinformation des konkreten Flughafens geprüft werden.
Elektronik so packen, dass sie bei Bedarf schnell erreichbar ist
Laptop, Tablet, Kamera und weitere Elektronik dürfen grundsätzlich in vielen Fällen ins Handgepäck. Wie sie an der Sicherheitskontrolle präsentiert werden müssen, hängt jedoch zunehmend von der eingesetzten Kontrolltechnik ab.
In Genf werden Laptops, Tablets und andere grössere elektronische Geräte bei der Sicherheitskontrolle separat vorgelegt. Am EuroAirport Basel-Mulhouse werden Laptop, Kamera und andere grössere elektrische Geräte ebenfalls aus dem Gepäck genommen.
Für lokal abfliegende Passagiere an den neuen Sicherheitskontrolllinien in Zürich ist das seit Juni 2026 anders: Dort können elektronische Geräte im Gepäck bleiben.
Ein Laptop ganz unten im dicht gepackten Trolley ist deshalb trotzdem keine gute Idee. Bei einer Reise mit mehreren Flughäfen kann jederzeit eine Kontrolle folgen, bei der das Gerät herausgenommen werden muss.
Ladekabel, Adapter und Kopfhörer lassen sich in einer kleinen separaten Tasche bündeln. Das verhindert Kabelsalat und erleichtert es, einzelne Komponenten schnell zu finden.
Powerbanks gehören zwingend in die Kabine
Bei Lithium-Akkus gelten besondere Sicherheitsvorschriften. Lose Ersatzakkus und Powerbanks gehören ins Handgepäck und nicht in aufgegebenes Gepäck.
Für Powerbanks bis 100 Wattstunden sind nach den aktuellen Schweizer Vorgaben höchstens zwei Stück pro Person vorgesehen. Die Kontakte müssen gegen Kurzschluss geschützt sein, beispielsweise durch getrennte Verpackung, isolierte Kontakte oder die Originalverpackung.
Powerbanks dürfen an Bord nicht geladen werden. Auch das Laden angeschlossener Geräte über die Powerbank während des Fluges sollte unterbleiben.
Bei Batterien beziehungsweise Akkus zwischen 100 und 160 Wattstunden gelten strengere Bedingungen. Für lose Lithium-Akkus dieser Grösse ist die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich; maximal zwei solcher Ersatzakkus sind vorgesehen. Grössere Akkus über 160 Wattstunden sind im normalen Passagiergepäck grundsätzlich nicht zulässig.
Die Wattstunden stehen häufig direkt auf dem Akku. Fehlt die Angabe, lässt sie sich bei bekannten Spannungs- und Kapazitätswerten berechnen: Amperestunden mal Volt ergeben Wattstunden; bei Milliamperestunden wird zusätzlich durch 1’000 geteilt.
Beschädigte, aufgeblähte oder anderweitig defekte Lithium-Akkus gehören nicht ins Reisegepäck.
Der belmedia-Beitrag „Reisen mit Sportausrüstung: Fahrrad, Ski und Golfgepäck bei Flügen richtig anmelden“ zeigt anhand spezieller Reiseausrüstung ebenfalls, weshalb Batterie- und Gepäckvorschriften bereits vor dem Weg zum Flughafen geprüft werden sollten.
Medikamente gehören erreichbar ins Handgepäck
Regelmässig benötigte Medikamente sollten nicht ausschliesslich im aufgegebenen Koffer reisen. Gepäck kann verspätet eintreffen, fehlgeleitet werden oder während eines Umstiegs nicht zugänglich sein.
Für die Reise benötigte Arzneimittel gehören deshalb in ausreichender, sinnvoller Menge ins Handgepäck. Die Originalverpackung erleichtert die Identifikation und kann besonders bei internationalen Reisen hilfreich sein.
Flüssige Medikamente, die während der Reise zwingend benötigt werden, sind von den gewöhnlichen Flüssigkeitsbeschränkungen grundsätzlich ausgenommen. An Flughäfen mit der klassischen 100-Milliliter-Regel sollten sie getrennt vorgezeigt werden können.
Ein Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung ist insbesondere bei grösseren Mengen, Spritzen, medizinischen Geräten oder erklärungsbedürftigen Präparaten sinnvoll. Einige Fluggesellschaften empfehlen für solche Unterlagen eine englischsprachige Fassung.
Individuelle medizinische Vorgaben haben dabei Vorrang. Medikamente sollten weder aufgrund von Gepäckregeln umgefüllt noch in ihrer Anwendung verändert werden, ohne dass dies medizinisch und rechtlich geklärt ist.
Bei kontrollierten Medikamenten gelten zusätzliche Regeln
Besondere Vorbereitung ist bei Arzneimitteln mit kontrollierten beziehungsweise betäubungsmittelhaltigen Wirkstoffen erforderlich. Hier reichen die gewöhnlichen Sicherheitsregeln des Flughafens nicht aus.
Für Reisen aus der Schweiz in Schengen-Staaten ist bei entsprechenden Arzneimitteln eine offizielle Bescheinigung erforderlich. Die Regelungen sehen für die persönliche medizinische Behandlung grundsätzlich eine begrenzte Reisemenge vor; bei der Ausfuhr aus der Schweiz sind bei betäubungsmittelhaltigen Präparaten höchstens 30 Behandlungstage relevant.
Bei Reisen ausserhalb des Schengen-Raums können die Anforderungen deutlich abweichen. Einige Länder verlangen zusätzliche Bewilligungen oder besitzen strengere Einfuhrbeschränkungen.
Deshalb müssen Ziel- und gegebenenfalls Transitländer frühzeitig geprüft werden. Eine in der Schweiz ordnungsgemäss verschriebene Arznei ist nicht automatisch in jedem Staat unter denselben Bedingungen einfuhrfähig.
Für diese Abklärung sind die offiziellen Stellen des Ziellandes beziehungsweise dessen diplomatische Vertretung massgebend. Medikamente möglichst in Originalverpackung und zusammen mit den notwendigen medizinischen Unterlagen zu transportieren, erleichtert die Zuordnung.
Die Sicherheitskontrolle beginnt beim Packen
Wer Gegenstände nach ihrer Funktion gruppiert, kommt leichter durch unterschiedliche Kontrollsysteme. Medikamente liegen an einer festen Stelle, Elektronik ist erreichbar und Flüssigkeiten sind so gepackt, dass sie bei Bedarf separat vorgelegt werden können.
Das bleibt selbst dann sinnvoll, wenn der Abflug in Zürich erfolgt und die neue Technik weniger Auspacken verlangt. Auf dem Rückflug kann wieder eine klassische Kontrolle warten.
Schlüssel, Münzen und andere lose Gegenstände lassen sich vor der Kontrolle bereits im Handgepäck verstauen. Das reduziert einzelne Gegenstände in den Kontrollwannen und erleichtert anschliessend das Zusammenpacken.
Das Ziel ist nicht, möglichst schnell an anderen Passagieren vorbeizukommen. Eine übersichtliche Packweise reduziert vielmehr eigene Suchwege und erleichtert die Arbeit an der Kontrolle.
Das deutschsprachige Video „Bereit für die Sicherheitskontrolle“ vom Flughafen Zürich zeigt die grundsätzliche Vorbereitung auf die Sicherheitskontrolle. Da sich die Flüssigkeits- und Kontrollregeln für lokal abfliegende Passagiere in Zürich im Juni 2026 geändert haben, sollten die aktuellen Vorgaben zusätzlich unmittelbar vor der Reise geprüft werden.
Wertsachen und Unersetzliches bleiben möglichst in der Kabine
Reisepass, Portemonnaie, Smartphone, wichtige Unterlagen, Medikamente und empfindliche Wertsachen gehören nicht an eine Stelle, auf die während der Reise kein Zugriff besteht.
Praktisch ist eine Zweiteilung. Dinge, die während des Fluges oder an der Kontrolle benötigt werden, kommen in den persönlichen Gegenstand unter dem Vordersitz. Kleidung und weniger häufig benötigte Gegenstände können im grösseren Kabinengepäck liegen.
Dadurch muss das Gepäckfach während des Fluges seltener geöffnet werden.
Gleichzeitig sollte berücksichtigt werden, dass Airlines bei hoher Auslastung auch regelkonformes Kabinengepäck kurzfristig in den Frachtraum geben können. Der kleine persönliche Gegenstand wird dadurch besonders wichtig: Er enthält alles, was nicht kurzfristig aufgegeben werden sollte.
Ein guter Packplan gilt für die gesamte Reise
Richtig gepacktes Handgepäck erfüllt mehrere Anforderungen gleichzeitig. Das Gepäckstück entspricht dem gebuchten Tarif, Flüssigkeiten passen zu den Kontrollen der Route, Elektronik lässt sich bei Bedarf schnell vorzeigen und Lithium-Akkus befinden sich am richtigen Ort.
Besonders wichtig ist die Rückreise. Die grosszügigere Flüssigkeitsregel am Flughafen Zürich nützt wenig, wenn auf dem Heimweg wieder die klassische 100-Milliliter-Grenze gilt.
Dasselbe Prinzip gilt bei Umstiegen. Wird unterwegs erneut kontrolliert, können lokale Sicherheitsbestimmungen relevant werden. Zusätzlich können sich Regeln kurzfristig ändern.
Eine letzte Prüfung kurz vor dem Abflug sollte deshalb vier Punkte umfassen: Fluggesellschaft und Tarif, Abflughafen, Transferflughäfen sowie Rückflughafen. Bei Medikamenten mit besonderen Wirkstoffen kommen Einreise- und Transitvorschriften hinzu.
Wer auf dieser Grundlage packt, braucht keinen komplizierten Reisekoffer. Wenige klare Bereiche genügen: Dokumente und Medikamente griffbereit, Elektronik kontrollierbar, Powerbanks sicher im Handgepäck, Flüssigkeiten passend zur strengsten Kontrolle der Route und Kleidung innerhalb der erlaubten Masse und Gewichte.
So wird aus dem Handgepäck kein Tetris-Spiel kurz vor dem Boarding, sondern ein verlässlicher Teil der Reisevorbereitung.
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