Genf GE: Polizei warnt Velofahrer und E-Trottinett-Nutzer vor gefährlichem Verhalten
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In Genf ist es immer üblicher geworden, sich mit dem Fahrrad, Roller – ob elektrisch oder nicht – oder zu Fuss fortzubewegen, auch in öffentlichen Bereichen wie den Grünzügen, die während der Stosszeiten stark frequentiert sind.
In diesen öffentlichen Bereichen hängt die Sicherheit aller vom Verhalten aller ab.
Drei Grundprinzipien genügen: Sehen, gesehen werden und Rücksicht nehmen. Die Kantonspolizei erinnert daran, wie sie sich in die Praxis umsetzen lassen.
Vorausschauend sein: Gefahren vorhersehen, um sie zu vermeiden
- Fahren Sie langsam an Kreuzungen und Einmündungen heran, da dort viele Unfälle passieren.
- Seien Sie auf die Bewegungen anderer gefasst: Plötzlich können Fussgänger, Kinder oder Fahrzeuge auftauchen oder ihre Richtung ändern.
- Achten Sie besonders auf tote Winkel, vor allem in der Nähe von Bussen, Lastwagen oder rangierenden Fahrzeugen.
- Legen Sie Ihr Handy und Ihre Kopfhörer weg: Ihre Aufmerksamkeit ist Ihr bester Schutz.
Gesehen werden: sich unter allen Umständen sichtbar machen
- Schalten Sie Ihre Lichter ein, auch tagsüber, egal ob Sie mit dem Fahrrad oder Roller unterwegs sind: Gut sichtbar zu sein, verringert das Unfallrisiko erheblich.
- Tragen Sie helle Kleidung und reflektierende Gegenstände, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen.
- Tragen Sie beim Radfahren oder Rollerfahren einen Helm: Er verringert das Risiko schwerer Verletzungen erheblich. Bei ähnlicher Ausrüstung wie Inlineskates oder Skateboards sollten Sie auch Handgelenk-, Ellbogen- und Knieschoner in Betracht ziehen.
- Überprüfen Sie vor Fahrtantritt Bremsen und Beleuchtung und stellen Sie sicher, dass jüngere Kinder ein Fahrzeug haben, das ihrem Alter und ihrer Grösse entspricht.
Weitere praktische Anregungen zu Beleuchtung, reflektierender Kleidung und gut sichtbarem Zubehör bietet der Beitrag „Sieben Tipps für sicheres Radfahren in der Dunkelheit“.
Respekt: den Raum mit anderen teilen
- Auf Grünanlagen und in Fussgängerzonen haben Fussgänger Vorrang: Fahren Sie langsam und lassen Sie sie passieren.
- Fahren Sie immer dort, wo es angebracht ist, egal ob mit dem Fahrrad oder dem Roller: auf Radwegen und -streifen oder auf der Fahrbahn, niemals auf dem Gehweg.
- Mit einem ähnlichen Gerät wie Inlineskates oder einem Skateboard können Sie Gehwege und Fussgängerzonen benutzen, vorausgesetzt, Sie passen Ihre Geschwindigkeit an und geben Fussgängern Vorrang.
- Passen Sie Ihr Tempo der Anzahl der anwesenden Personen an, insbesondere während der Stosszeiten.
- Autofahrer: Rechnen Sie mit Fahrrädern und Rollern, halten Sie beim Überholen genügend Abstand und überprüfen Sie Ihre toten Winkel.
Was die Kantonspolizei tut
Die Kantonspolizei beschränkt sich nicht nur auf die Informationsvermittlung. In Zusammenarbeit mit der Gemeindepolizei ist sie vor Ort präsent und sorgt für die Einhaltung der Verkehrsregeln. Das Fahren auf dem Gehweg, egal ob mit dem Fahrrad oder Roller, das Fahren ohne Licht oder mit unangemessener Geschwindigkeit kann ein Bussgeld nach sich ziehen.
Gleiches gilt für die Nutzung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs, das auf öffentlichen Strassen verboten ist, oder eines Fahrzeugs, das ohne Zulassung unterwegs ist, obwohl diese vorgeschrieben ist, wie beispielsweise ein Speed-Pedelec. Einen ergänzenden Überblick vermittelt der Beitrag über die Verkehrsregeln für E-Scooter und E-Roller.
Diese Kontrollen verfolgen ein klares Ziel: den Schutz aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Schwächsten.
Zusammenfassend
Im aktiven Verkehr ist Sicherheit eine gemeinsame Verantwortung. Drei einfache Verhaltensweisen machen den entscheidenden Unterschied: sehen, gesehen werden und Rücksicht nehmen. Indem jeder diese Verhaltensweisen befolgt, trägt er zu mehr Sicherheit im Strassenverkehr bei.
Quelle: Kantonspolizei Genf
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Genf