Tragödie auf Baustelle: Architekt (52) stürzt von Gerüst und stirbt trotz Reanimation
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(Paradiso TI). Die Kantonspolizei teilt mit, dass es am 22.10.2026, kurz vor 15.30 Uhr, an der Via delle Scuole in Paradiso zu einem tödlichen Arbeitsunfall auf der Baustelle eines Gebäudes gekommen ist, das derzeit renoviert wird.
Nach einer ersten Rekonstruktion stürzte ein 52-jähriger Architekt, italienischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der Provinz Como, von einem Gerüst. Die genauen Ursachen sind Gegenstand der Ermittlungen.
- Was: Tödlicher Arbeitsunfall auf einer Baustelle.
- Wann: Kurz vor 15.30 Uhr.
- Wo: Via delle Scuole in Paradiso.
- Opfer: 52-jähriger Architekt aus Italien mit Wohnsitz in der Provinz Como.
- Unfallhergang: Der Mann stürzte von einem Gerüst eines Gebäudes, das renoviert wird.
- Rettung: Die Einsatzkräfte der Croce Verde Lugano versuchten, den Mann wiederzubeleben.
- Ermittlungen: Die Unfallursache wird untersucht.
Vor Ort standen neben Einsatzkräften der Kantonspolizei auch Angehörige der Stadtpolizei Lugano und der Polizei Ceresio Sud im Einsatz.
Ebenfalls ausgerückt waren die Rettungskräfte der Croce Verde Lugano. Trotz Reanimationsversuchen konnten sie aufgrund der erlittenen Verletzungen nur noch den Tod des 52-Jährigen feststellen.
Quelle: Kantonspolizei Tessin (aus dem Italienischen übersetzt von Polizei.news)
Bildquelle: Symbolbild © Wicki58/iStock.com
Absturzgefahr auf Baustellen: Diese Sicherheitsregeln können Leben retten
Arbeiten auf Gerüsten, Dächern und erhöhten Arbeitsplattformen gehören zu den besonders gefährlichen Tätigkeiten auf Baustellen. Entscheidend für die Sicherheit sind geeignete Absturzsicherungen, fachgerecht erstellte Gerüste und regelmässige Kontrollen. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva formuliert dafür verbindliche Sicherheitsregeln.
1. Seitenschutz: Ab zwei Metern Absturzhöhe vorgeschrieben
Die Schweizer Bauarbeitenverordnung verlangt grundsätzlich ab einer Absturzhöhe von mehr als zwei Metern einen geeigneten Seitenschutz. Dieser besteht normalerweise aus einem Geländerholm, einem Zwischenholm und einem Bordbrett.
Der Seitenschutz soll verhindern, dass Personen über den Rand einer Arbeitsfläche stürzen. Ein Bordbrett kann zudem dazu beitragen, dass Werkzeuge oder Materialien nicht unkontrolliert herunterfallen.
Wichtig: Je nach Arbeitssituation können zusätzliche oder bereits bei geringerer Höhe erforderliche Schutzmassnahmen vorgeschrieben sein. Entscheidend ist eine fachgerechte Beurteilung der konkreten Gefährdung.
2. Vor dem Betreten: Das Gerüst kontrollieren
Ein Gerüst darf nicht allein deshalb als sicher gelten, weil es bereits seit Tagen oder Wochen auf einer Baustelle steht. Witterung, Materialtransporte und Veränderungen während der Arbeiten können die Sicherheit beeinträchtigen.
Die Suva empfiehlt, Gerüste vor der Benutzung visuell auf Sicherheitsmängel zu kontrollieren. Besonders wichtig sind vollständige Gerüstbeläge, funktionierende Zugänge und ein intakter Seitenschutz.
Praktischer Tipp: Fehlen Geländerteile, sind Beläge beschädigt oder bestehen Zweifel an der Stabilität, darf das Gerüst nicht einfach weiterbenutzt werden. Die Mängel müssen der verantwortlichen Person gemeldet und vor der weiteren Arbeit behoben werden.
3. Wann ist ein persönlicher Anseilschutz nötig?
Technische Schutzmassnahmen wie Seitenschutz, Fanggerüste oder Auffangnetze haben grundsätzlich Vorrang, weil sie mehrere Personen gleichzeitig schützen können.
Ist ein solcher kollektiver Schutz nicht möglich oder nicht ausreichend, kann eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz erforderlich sein. Dazu gehören geeignete Auffanggurte, Verbindungsmittel und geprüfte Anschlagpunkte.
Die Verwendung solcher Systeme verlangt eine entsprechende Ausbildung. Ausserdem muss sichergestellt sein, dass eine abgestürzte Person rasch und sicher gerettet werden kann.
Wichtig: Ein Auffanggurt allein bietet noch keinen vollständigen Schutz. Das gesamte Sicherungssystem muss zur Tätigkeit und zur jeweiligen Absturzgefahr passen.
Gut zu wissen: Bei Gefahr gilt die STOPP-Regel
Die Suva vermittelt bei ihren lebenswichtigen Sicherheitsregeln eine zentrale Botschaft: Besteht eine erhebliche Gefahr, müssen Arbeiten gestoppt werden.
Beschäftigte sollen unsichere Situationen nicht hinnehmen, sondern Vorgesetzte informieren und darauf bestehen, dass notwendige Schutzmassnahmen umgesetzt werden.
Die wichtigste Regel: Erst wenn die Gefahr beseitigt und die Arbeit sicher möglich ist, darf sie fortgesetzt werden. Das gilt nicht nur für Bauarbeiter, sondern auch für andere Fachpersonen, die Baustellen und Gerüste betreten müssen.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion