Betrunkener Österreicher (58) verursacht Unfall im Kreisel – Führerausweis weg

(Amriswil TG). Bei einer Kollision zweier Autos entstand am Mittwochabend in Amriswil Sachschaden.

Ein Autofahrer war alkoholisiert unterwegs.

Polizei.news | Kanton Thurgau | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ereignis: Kollision zwischen zwei Personenwagen im Kreisverkehr.
  • Ort: Kreisel Weinfelderstrasse/Alleestrasse in Amriswil.
  • Datum: Mittwoch, 4. November 2026.
  • Uhrzeit: Gegen 19 Uhr.
  • Unfallhergang: Zusammenstoss beim Einfahren in den Kreisel.
  • Weiteres Fahrzeug: Befand sich bereits im Kreisverkehr.
  • Autofahrer: 58-jähriger Österreicher.
  • Alkoholmessung: 0,5 mg/l Atemalkohol.
  • Sachschaden: Einige tausend Franken.
  • Polizeiliche Massnahme: Führerausweis eingezogen.
  • Weitere Zuständigkeit: Strassenverkehrsamt.

Gegen 19 Uhr bog ein Autofahrer von der Weinfelderstrasse in den Kreisel an der Alleestrasse ein. Dabei kam es zur Kollision mit einem Auto, das sich bereits im Kreisel befand. Bei der Kollision entstand Sachschaden von einigen tausend Franken.

Da die Atemalkoholprobe beim 58-jährigen Österreicher einen Wert von 0.5 mg/l ergab, wurde sein Führerausweis zuhanden des Strassenverkehrsamtes eingezogen.

 

Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Kantonspolizei Thurgau


Polizei.news informiert | Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Grenzwerte und Folgen

Alkohol kann die Reaktionsfähigkeit, die Konzentration und die Wahrnehmung von Gefahren beeinträchtigen. Bereits geringe Mengen können sich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Besonders an Kreuzungen und Kreisverkehrsplätzen müssen Autofahrende innerhalb kurzer Zeit verschiedene Verkehrssituationen erfassen und richtig reagieren. Wer alkoholisiert fährt, gefährdet deshalb nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende. In der Schweiz gelten klare Alkoholgrenzwerte und entsprechende rechtliche Konsequenzen.

1. Welche Alkoholgrenzwerte gelten in der Schweiz?

Für die meisten Autofahrenden gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkohol beziehungsweise 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft. Ab 0,8 Promille oder 0,4 mg/l Atemalkohol liegt eine sogenannte qualifizierte Alkoholkonzentration vor. Diese gilt als schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsrecht. Für bestimmte Personengruppen, darunter Neulenkende mit Führerausweis auf Probe und berufsmässige Personentransporte, gelten strengere Vorschriften. Bereits ab 0,1 Promille beziehungsweise 0,05 mg/l Atemalkohol kann bei diesen Gruppen ein Verstoss vorliegen.

2. Was bedeutet ein Wert von 0,5 mg/l Atemalkohol?

Die Polizei misst den Alkoholgehalt häufig direkt in der Atemluft. Die Einheit Milligramm pro Liter (mg/l) darf dabei nicht mit Promille verwechselt werden. Ein Atemalkoholwert von 0,5 mg/l entspricht der gesetzlichen Einordnung von rund 1,0 Promille Blutalkohol. Damit liegt der Wert über der Grenze für eine qualifizierte Alkoholkonzentration. Bei der rechtlichen Beurteilung ist der tatsächlich gemessene Wert und das jeweilige Messverfahren massgebend. Eine direkte Umrechnung im Alltag ist deshalb kein Ersatz für eine offizielle Messung.

3. Wann droht ein Führerausweisentzug?

Ab einer qualifizierten Alkoholkonzentration von 0,4 mg/l Atemalkohol beziehungsweise 0,8 Promille Blutalkohol ist bei einer erstmaligen schweren Widerhandlung grundsätzlich ein Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten vorgesehen. Bei früheren Widerhandlungen können längere Entzugsdauern gelten. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die individuellen Umstände. Wird der Führerausweis unmittelbar nach einer Polizeikontrolle eingezogen, bedeutet dies noch nicht, dass die endgültige Dauer einer Massnahme bereits feststeht. Darüber entscheidet die zuständige Behörde im weiteren Verfahren.

4. Warum Alkohol die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt

Alkohol beeinflusst verschiedene Funktionen des Gehirns. Die Aufmerksamkeit kann nachlassen, Reaktionen können langsamer werden und Entfernungen oder Geschwindigkeiten lassen sich möglicherweise weniger zuverlässig einschätzen. Gleichzeitig kann Alkohol dazu führen, dass Menschen ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen. Gerade beim Einfahren in einen Kreisverkehr ist eine schnelle und richtige Einschätzung des übrigen Verkehrs entscheidend. Wichtig ist jedoch: Ob Alkohol einen konkreten Unfall verursacht oder begünstigt hat, muss anhand der jeweiligen Umstände beurteilt werden.

5. Kaffee und frische Luft machen nicht nüchtern

Nach dem Konsum von Alkohol kursieren verschiedene vermeintliche Tricks, um schneller wieder fahrtüchtig zu werden. Kaffee, kalte Duschen, Bewegung oder frische Luft können zwar das subjektive Wachheitsgefühl verändern, beschleunigen den Alkoholabbau jedoch nicht wesentlich. Der Körper benötigt Zeit, um Alkohol abzubauen. Wie lange dies dauert, hängt unter anderem von der konsumierten Menge und individuellen Faktoren ab. Wer Alkohol getrunken hat, sollte deshalb nicht versuchen, seine Fahrtüchtigkeit anhand des eigenen Gefühls zu beurteilen.

6. Auch am nächsten Morgen kann Restalkohol vorhanden sein

Wer am Abend grössere Mengen Alkohol konsumiert, kann am folgenden Morgen noch Alkohol im Blut haben. Eine Nacht Schlaf garantiert deshalb nicht automatisch die Fahrtüchtigkeit. Besonders nach Feiern oder längeren gesellschaftlichen Anlässen sollte ausreichend Zeit für den Alkoholabbau eingeplant werden. Auch Müdigkeit und Schlafmangel können die Fahrsicherheit zusätzlich beeinträchtigen. Im Zweifelsfall ist es sicherer, auf das Auto zu verzichten und eine alternative Transportmöglichkeit zu wählen.

7. Sicher nach Hause kommen: Alternativen rechtzeitig planen

Wer an einem Anlass Alkohol trinken möchte, sollte die Rückfahrt bereits vor dem ersten Getränk organisieren. Öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder eine nüchterne Fahrperson können sichere Alternativen sein. Auch eine Übernachtung vor Ort kann sinnvoll sein. Besonders bei Gruppen empfiehlt es sich, die Zuständigkeit für die Heimfahrt im Voraus festzulegen. Wichtig ist, dass die fahrende Person tatsächlich nüchtern und fahrtüchtig bleibt. Eine spontane Entscheidung nach mehreren Getränken erhöht das Risiko einer Fehleinschätzung.

Gut zu wissen: Alkohol kann nicht nur strafrechtliche und administrative Folgen haben. Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, muss unter Umständen auch mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Versicherungen können je nach Sachverhalt und den geltenden Bestimmungen Rückgriff nehmen oder Leistungen kürzen. Deshalb können die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls weit über den unmittelbar entstandenen Sachschaden hinausgehen.

Praktischer Tipp: Legen Sie schon vor einem Restaurantbesuch oder einer Feier fest, wie Sie nach Hause kommen. Wer mit dem Auto unterwegs ist, verzichtet am besten vollständig auf Alkohol. Falls sich die Pläne ändern, lassen Sie das Fahrzeug stehen und nutzen Sie ein Taxi, den öffentlichen Verkehr oder eine andere sichere Rückfahrmöglichkeit. Auch bei kurzen Strecken gilt: Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen.

Weitere Informationen: Hinweise zu Alkohol am Steuer, Unfallprävention und sicherem Fahrverhalten finden Sie bei Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion