Toter Mann (63) mit Verletzungen im Gesicht im eigenen Haus gefunden

(Stallikon ZH). Am Sonntagmittag (25.10.2026) ist in Stallikon ein Mann tot in seinem Haus aufgefunden worden.

Die Kantonspolizei Zürich sucht Zeugen.

Polizei.news | Kanton Zürich | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ereignis: 63-jähriger Mann tot in seinem Haus aufgefunden.
  • Fundort: Stallikon im Kanton Zürich.
  • Datum: Sonntag, 25. Oktober 2026.
  • Zeitpunkt: Kurz vor 12 Uhr.
  • Verstorbener: 63-jähriger Schweizer.
  • Todesursache: Bislang ungeklärt.
  • Feststellungen: Verletzungen im Gesicht.
  • Letzter bekannter Aufenthalt: Zürcher Langstrassenquartier in der Nacht auf Sonntag.
  • Offene Frage: Wie gelangte der Mann vom Zürcher Kreis 4 nach Stallikon?
  • Personenbeschreibung: Etwa 170 cm gross, normale Statur, kurzes helles Haar, hellbeige Stoffjacke.
  • Ermittlungen: Kantonspolizei Zürich und Staatsanwaltschaft Limmat/Albis.
  • Zeugenaufruf: Hinweise unter 058 648 48 48.

Kurz vor 12 Uhr meldete ein Mann der Einsatzzentrale, dass er seinen Vater regungslos in dessen Haus aufgefunden habe. Die umgehend eingeleiteten Reanimationsmassnahmen blieben erfolglos. Die Todesursache des 63-jährigen Schweizers ist derzeit noch unklar. Die Kantonspolizei Zürich und die Staatsanwaltschaft Limmat/Albis haben entsprechende Ermittlungen aufgenommen.

Die bisherigen Abklärungen ergaben, dass sich der Verstorbene in der Nacht von Samstag auf Sonntag, in der Nacht der Zeitumstellung, im Zürcher Langstrassenquartier aufgehalten hatte. Wie er anschliessend nach Stallikon gelangte, ist bislang unbekannt. Zudem wurden beim Mann Verletzungen im Gesicht festgestellt. Der Verstorbene ist etwa 170 cm gross, von normaler Statur und hat kurzes, helles Haar. Er trug eine hellbeige Stoffjacke.

Zusammen mit der Kantonspolizei Zürich standen ein Rettungswagen von Schutz & Rettung Zürich, ein Notarzt des Spitals Limmattal, die Feuerwehr Unteramt, das Forensische Institut Zürich sowie das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich im Einsatz.


Zeugenaufruf

Die Kantonspolizei Zürich sucht Personen, die den Verstorbenen in der Nacht auf Sonntag zwischen 2.30 Uhr und 12 Uhr vom Zürcher Kreis 4 nach Stallikon gefahren haben oder denen er in dieser Zeit möglicherweise mit einer blutenden Gesichtsverletzung aufgefallen ist. Sie werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 058 648 48 48 zu melden.


 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich


Polizei.news informiert | Erste Hilfe in der Schweiz

Bewusstlose Person gefunden: Diese Erste-Hilfe-Massnahmen können Leben retten

Ein medizinischer Notfall kann jederzeit eintreten – zu Hause, am Arbeitsplatz oder unterwegs. Wer eine bewusstlose Person entdeckt, muss rasch handeln. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva), Samariter Schweiz und der Swiss Resuscitation Council (SRC) empfehlen klare Schritte, mit denen auch Menschen ohne medizinische Ausbildung helfen können.

1. Zuerst die eigene Sicherheit prüfen

Bevor Sie einer regungslosen Person helfen, verschaffen Sie sich einen Überblick. Bestehen Gefahren durch Strassenverkehr, Strom, Feuer oder andere Einflüsse? Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Sprechen Sie die betroffene Person laut an und prüfen Sie vorsichtig, ob sie auf eine Berührung an den Schultern reagiert. Bleibt eine Reaktion aus, ist sofortiges Handeln erforderlich.

2. Den Sanitätsnotruf 144 wählen

Bei Bewusstlosigkeit muss unverzüglich der Rettungsdienst alarmiert werden. Die schweizweit gültige Sanitätsnotrufnummer lautet 144. Teilen Sie der Einsatzzentrale mit, wo Sie sich befinden, was geschehen ist und ob die betroffene Person normal atmet. Schalten Sie das Telefon nach Möglichkeit auf Lautsprecher. Die Fachpersonen der Notrufzentrale können Sie bei den nächsten Schritten anleiten. Beenden Sie das Gespräch erst nach entsprechender Aufforderung.

3. Bewusstlos, aber normale Atmung: stabile Seitenlage

Atmet eine bewusstlose Person normal, sollte sie in die stabile Seitenlage gebracht werden. Dadurch bleiben die Atemwege möglichst frei und das Risiko, an Erbrochenem zu ersticken, wird vermindert. Überprüfen Sie die Atmung fortlaufend und schützen Sie die Person vor Auskühlung. Bleiben Sie bei ihr, bis professionelle Hilfe eintrifft. Setzt die normale Atmung aus, muss unverzüglich mit der Wiederbelebung begonnen werden.

4. Keine normale Atmung: sofort Herzdruckmassage beginnen

Ist die Person bewusstlos und atmet nicht oder nur unregelmässig und schnappend, besteht Verdacht auf einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Beginnen Sie sofort mit der Herzdruckmassage. Legen Sie die Hände übereinander auf die Mitte des Brustkorbs und drücken Sie bei Erwachsenen etwa fünf bis sechs Zentimeter tief mit einer Frequenz von 100 bis 120 Mal pro Minute. Entlasten Sie den Brustkorb zwischen den Kompressionen vollständig. Geschulte Helfende können jeweils 30 Kompressionen mit zwei Beatmungen kombinieren. Wer keine Beatmung durchführen kann, setzt die Herzdruckmassage ohne Beatmung fort.

5. Einen Defibrillator (AED) einsetzen

Ein automatisierter externer Defibrillator kann bei bestimmten lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen helfen. Solche Geräte befinden sich beispielsweise in Bahnhöfen, Sportanlagen, Einkaufszentren oder öffentlichen Gebäuden. Ist ein AED verfügbar, schalten Sie ihn ein und folgen Sie den gesprochenen Anweisungen. Das Gerät analysiert den Herzrhythmus selbstständig und gibt nur dann eine Schockabgabe frei, wenn diese erforderlich ist. Unterbrechen Sie die Herzdruckmassage nur, wenn das Gerät dazu auffordert.

6. Warum ein Erste-Hilfe-Kurs sinnvoll ist

In einem praktischen Kurs lernen Teilnehmende, Bewusstlosigkeit zu erkennen, die Atmung zu beurteilen, eine stabile Seitenlage durchzuführen und einen AED richtig einzusetzen. Besonders wichtig ist das Üben der Herzdruckmassage an einer Trainingspuppe. Samariter Schweiz bietet entsprechende BLS-AED-Kurse an. Der Swiss Resuscitation Council legt schweizweit einheitliche Ausbildungsstandards für die Wiederbelebung fest.

Gut zu wissen: Schnappatmung ist keine normale Atmung. Einzelne unregelmässige Atemzüge können auch bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand auftreten. Wer eine bewusstlose Person mit fehlender oder abnormaler Atmung vorfindet, sollte deshalb nicht abwarten, sondern sofort den Rettungsdienst alarmieren und mit der Wiederbelebung beginnen.

Praktischer Tipp: Speichern Sie die Schweizer Notrufnummern im Mobiltelefon: Sanität 144, Polizei 117, Feuerwehr 118 und allgemeiner Notruf 112. Prüfen Sie ausserdem, wo sich an Ihrem Arbeitsplatz oder in Ihrer Wohnumgebung der nächste öffentlich zugängliche Defibrillator befindet. Im Ernstfall spart diese Vorbereitung wertvolle Zeit.

Weitere Informationen: Beiträge zu Sicherheit, Notfällen und richtigem Verhalten finden Sie bei Polizeinews Prävention sowie auf Rettung.ch.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion