Nötige Belagsarbeiten an der Artherstrasse – Einspurbetrieb voraussichtlich bis 9. Oktober

(Zug ZG). Auf der Artherstrasse müssen zwischen Salesianum und Stolzengraben schadhafte Stellen im Asphaltbelag repariert werden.

Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis zum 9. Oktober 2026; der Verkehr wird währenddessen einspurig an der Baustelle vorbeigeführt.

Reparaturen sollen weitere Schäden verhindern

Der Strassenbelag ist auf dem betroffenen Abschnitt teilweise in schlechtem Zustand. Mit den zeitnahen Reparaturen sollen Folgeschäden vermieden werden.

Verkehrsdienst regelt die Durchfahrt

Ein Verkehrsdienst führt die Fahrzeuge im Einspurbetrieb durch den Baustellenbereich. Die Zu- und Wegfahrten zu den angrenzenden Liegenschaften bleiben gewährleistet.

Die Arbeiten sind vom Wetter abhängig. Bei ungünstigen Bedingungen werden sie auf den nächsten Tag ausserhalb des Wochenendes verschoben. Terminverschiebungen sind deshalb möglich.

Die Baustelle auf einen Blick

  • Ort: Artherstrasse in Zug.
  • Abschnitt: Salesianum bis Stolzengraben.
  • Geplantes Ende: 9. Oktober 2026, abhängig vom Wetter.
  • Verkehr: Einspurbetrieb mit Verkehrsdienst.
  • Liegenschaften: Zu- und Wegfahrten bleiben möglich.

Prävention: Sicher durch den Baustellenbereich

Engstellen und wechselnde Verkehrsführungen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Mit einer vorausschauenden Fahrweise schützen Sie sich, andere Verkehrsteilnehmer und die Personen, die an der Strasse arbeiten.

  • Zeitreserve einplanen: Rechnen Sie bei einer einspurigen Verkehrsführung mit Wartezeiten. Brechen Sie rechtzeitig auf, damit Verzögerungen keinen zusätzlichen Zeitdruck verursachen.
  • Tempo frühzeitig anpassen: Nähern Sie sich der Baustelle aufmerksam und beachten Sie die Signalisation sowie die Anweisungen des Verkehrsdienstes.
  • Abstand halten: Lassen Sie genügend Platz zum vorausfahrenden Fahrzeug. Bleiben Sie auch bei stockendem Verkehr aufmerksam und vermeiden Sie Ablenkungen durch das Mobiltelefon.
  • Auf Velos und Fussgänger achten: Prüfen Sie besonders bei Engstellen und Zufahrten, ob andere Personen Ihren Fahrweg kreuzen. Verzichten Sie auf riskante Überholmanöver.
  • Baustellenabsperrungen respektieren: Befahren oder betreten Sie abgesperrte Arbeitsbereiche nicht. Folgen Sie den vor Ort gekennzeichneten Wegen und Durchfahrten.

Diese Sicherheitshinweise sind eine redaktionelle Ergänzung. Massgebend für die Verkehrsführung sind die Signalisation und die Anweisungen vor Ort.

Quelle: Kanton Zug, Baudirektion
Bildquelle: Kanton Zug