Wichtig für Mieterwechsel ab 1. Dezember: Kanton Bern macht Vormiete transparent
von belmedia Redaktion Allgemein Dienstleistungen Immobilien News umzugstipps.com
Im Kanton Bern tritt am 1. Dezember 2025 eine neue Regelung in Kraft: Bei jedem neuen Mietvertrag muss offengelegt werden, wie hoch die Vormiete war.
Die sogenannte Formularpflicht betrifft alle Neuvermietungen – unabhängig vom tatsächlichen Mietbeginn – und soll mehr Transparenz schaffen sowie überhöhte Mietzinserhöhungen verhindern.
Hintergrund: Miet-Initiative angenommen
Die Stimmberechtigten im Kanton Bern haben im September 2025 die Volksinitiative «Für faire und bezahlbare Mieten dank transparenter Vormieten (Miet-Initiative)» angenommen. Da der Text der Initiative keine Übergangsregelung vorsieht, ist das neue Gesetz umgehend in Kraft getreten.
Ausgelöst wurde die Pflicht durch die aktuell tiefe Leerwohnungsziffer im Kanton Bern: Im Juni 2025 lag sie bei lediglich 1,12 Prozent – unter dem Schwellenwert von 1,5 Prozent, den die Initiative vorsieht. Damit ist die Offenlegung der Vormiete ab dem 1. Dezember 2025 verbindlich.
Was bedeutet die Formularpflicht?
Bei jedem neuen Mietvertrag muss ein offizielles Formular verwendet werden, das unter anderem folgende Angaben enthält:
- Höhe der Vormiete
- Begründung einer allfälligen Mietzinserhöhung
- Auflistung der Nebenkosten
Das Formular muss dem neuen Mieter beim Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Es soll helfen, Mietzinsaufschläge transparent zu machen und deren Rechtmässigkeit besser beurteilen zu können.
Rechtliche Relevanz
Die Formularpflicht ist nicht freiwillig: Wird kein Formular vorgelegt, kann dies rechtliche Folgen haben. Ein Verstoss kann etwa zur Rückforderung überhöhter Mieten führen oder die Gültigkeit einzelner Vertragsbestandteile in Frage stellen.
Wo ist das Formular erhältlich?
Das offizielle Formular steht ab dem 20. November 2025 auf der Website des Obergerichts des Kantons Bern zur Verfügung.
Quelle: Kanton Bern
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