Mietwohnung kündigen: Fristen, Formulierungen und Übergabeprotokolle

Die Kündigung einer Mietwohnung folgt klaren gesetzlichen Vorgaben – und sorgfältiger Planung zahlt sich in einem reibungslosen Auszug aus.

Dabei spielen Kündigungsfristen, korrekt formulierte Schreiben und ein sauberes Übergabeprotokoll eine zentrale Rolle für saubere Vertragsbeendigung und Haftungsklärung.

Gesetzliche Kündigungsfristen und Termine



Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietwohnungen beträgt in der Schweiz drei Monate. Abweichungen durch vertragliche Regelungen sind möglich – insbesondere bei Spezialobjekten oder Indexmietverträgen.

Für die fristgerechte Zustellung gilt: Entscheidend ist nicht das Datum auf dem Couvert, sondern der tatsächliche Zugang beim Vermieter.

In zahlreichen Kantonen bestehen ortsübliche Kündigungstermine – meist auf Quartalsende (31. März, 30. Juni, 30. September). Wer früher ausziehen will, muss rechtzeitig eine geeignete Nachfolgelösung präsentieren.


Tipp: Immer Einschreiben verwenden und bei Unsicherheit bereits drei bis vier Monate vor Wunschdatum Rücksprache mit der Verwaltung halten.

Inhalt und Formulierung des Kündigungsschreibens

Das Kündigungsschreiben muss zwingend schriftlich erfolgen. Eine E-Mail oder telefonische Mitteilung reicht nicht aus.

Unterschrieben werden muss es von allen im Mietvertrag eingetragenen Personen – auch von Ehe- oder Lebenspartnern.

Inhaltlich sollten Adresse, Mietobjektbezeichnung, Datum und der Kündigungstermin enthalten sein. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Empfohlen wird der Versand per Einschreiben oder die persönliche Übergabe mit schriftlicher Empfangsbestätigung.

Übergabeprotokoll: Absicherung bei Wohnungsabgabe

Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Rückgabe. Es enthält Angaben zu:

  • allem sichtbaren Zustand (Wände, Böden, Installationen)
  • Zählerständen für Wasser, Strom, Gas
  • Schlüsselanzahl und offenen Mängeln

Tipp: Bereits vor der Abgabe Reinigung organisieren und Mängel fotografisch festhalten – auch falls diese bereits bei Einzug bestanden.

Unterschriften beider Parteien bestätigen den festgestellten Zustand. Bei Unstimmigkeiten schützt das Protokoll beide Seiten – etwa wenn Nachforderungen oder Mietzinsreduktionen diskutiert werden.



Ausserterminlich kündigen: Möglichkeiten und Hürden

Wer ausserhalb der regulären Fristen kündigen möchte, muss einen solventen und zumutbaren Nachmieter stellen. Dieser muss bereit sein, den Mietvertrag zu denselben Konditionen zu übernehmen – sonst darf der Vermieter ablehnen.

Wird kein passender Nachmieter gefunden oder akzeptiert, läuft das Mietverhältnis regulär weiter – mit allen finanziellen Verpflichtungen.

Fehler vermeiden: Was rechtlich zählt

  • Immer rechtzeitig und schriftlich kündigen – kein Fax oder Mail
  • Kündigungsschreiben gut aufbewahren – inklusive Beleg der Zustellung
  • Alle formalen Anforderungen prüfen: auch bei gemeinschaftlich gemieteten Objekten

Fazit

Ein korrekt durchgeführter Kündigungsprozess schützt vor Streit, Zusatzkosten und rechtlichen Unsicherheiten. Mit dem richtigen Timing, sauberer Dokumentation und klarem Dialog mit der Vermietung verläuft der Auszug deutlich entspannter.

 

Quelle: umzugstipps.com‑Redaktion
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